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2 (1817) Zweiter Theil, von der Verschanzungskunst, worin zugleich das Rekognosziren, die Vertheidigung und der Angriff der Schanzen, Verschanzungen, Landstädte, Dörfer etc. abgehandelt wird / von G. v. Scharnhorst : mit 12 Kupfern
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H. iL.

Verbergung unserer Werke re.

Die Vorposten sind außer der Sicherheit gegenden Ueberfall auch noch dazu erforderlich, daß sieden Feind, der unsere Werke rekognosciren will,zurückhalten.

Dies-ist ein wichtiger Umstand, und deswegenist es auch gut, daß Infanterie-Posten, wie in un-serm Beispiel, die Verschanznng umgeben, alsdennkann eine kleine Rekognoscir-Bedeckung, welchetzewöhnlich nur aus Husaren oder Kavallerie be-stehet, sich doch nur höchstens bis auf etwa 3 ooo,Schritt nähern.

Man läßt, aus leicht einzusehenden Gründen,die Werke nicht jeden sehen, und die UnterosficicreUnd'Soldaten in keine andern Werke, als in die,in welche sie zur Besatzung angestellt sind, kommen.

§. 12 .

Bertheidigu'ng durch Kanonen,i) Damit die Kanoniere die Entfernung desFeindes wissen, und die sich dazu schickende Richtungnehmen können, so müssen sie sich aus 1200 Schrittden wirksamen Kugel- und auf 600 Schritt den wirksa-nien Kartätschenschuß einige Merkmale vor der Verschan-zung nehmen, oder hier, wie einige wollen, Pfähleoder Strohwische setzen. Die Dfsicicre müssen ihreMerkmale weiter ausdehnen. Tielke verlangt mitRecht, daß die Artillerie-Ofsiciere vor ihren Posten