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2 (1817) Zweiter Theil, von der Verschanzungskunst, worin zugleich das Rekognosziren, die Vertheidigung und der Angriff der Schanzen, Verschanzungen, Landstädte, Dörfer etc. abgehandelt wird / von G. v. Scharnhorst : mit 12 Kupfern
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410
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das Terrain vorher untersuchen, und Gebüsche,welche den Feind verbergen, aufgeworfene Gräben,welche das feindliche Geschütz decken, rc. wegräumenlassen, und das Geschütz nach den Zugängen rc. stel-len müssen.

2) Cugnot verlangt mit Grund, daß die Ka-nonen, während der Feind auf beträchtliche Distan-zen die Schanzen beschießt, an dem Fuße der Bankstehen, und erst auf dieselbe gebracht werden, wenndie feindlichen Truppen zum Angriff heranrücken.

Der Feind hat auf den Angriffspunkten mehrGeschütz, als die Verschanzung, und dieses würdejenem daher immer am Ende unterliegen; überdiesist die wesentliche Absicht des Geschützes der Ver-schanzung , die feindlichen Truppen aufzuhalten, undnicht das feindliche Geschütz zu demontiren. Mußder Feind aber in unserem Geschützfeuer auffahren,oder ist unsere Verschanzung so beschaffen, daß ernicht sobald etwas mit seinen Truppen unternehmenkann, so muß man freilich seine Batterie entferntzu halten suchen. Schwerlich wird das letzte er-reicht werden, da zumal anderes Geschütz auf denAngriffspunkten den Platz des ersten leicht ersetzenkönnte.

2) Man muß in den ausgehenden Winkeln,und überhaupt an den Oertern, wo keine Batteriensind, in unserer Verschanzung in f, k und f, l>I. X-k'ib. i., hei der abgesonderten Verschanzung, inden zurückliegenden Redouten II. und V. l^i§. 2., ei-nige Kanonen stellen, die auf den Feind gleich anfangs