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2 (1817) Zweiter Theil, von der Verschanzungskunst, worin zugleich das Rekognosziren, die Vertheidigung und der Angriff der Schanzen, Verschanzungen, Landstädte, Dörfer etc. abgehandelt wird / von G. v. Scharnhorst : mit 12 Kupfern
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mit zur Sache, daß der Soldat keinen Mangelan Lebensmitteln, besonders an Fleisch und Brandts-wein, habe *).

6) Da der nächtliche Angriff etwas fürchter-liches hat, so muß man zu Zeiten in der NachtLerm machen, damit die Mannschaft nichts sehrUngewöhnliches darin finde.

^ §. 17 .

Vertheidigung gegen den eingedrun-genen Feind.

Dringt der Feind irgendwo zwischen den abge-sonderten Werken durch, oder ersteigt er irgendwodie zusammenhängende Verschanzung, so muß dienächste Kavallerie der Reserve gleich anfangs, eheeine gewisse Anzahl Truppen durchgedrungen, sichauf ihn stürzen; unterdeß rückt Infanterie von derReserve heran, welche die Kavallerie unterstützt/wenn es nöthig ist, und bei der zusammenhängendenVerschanzung den Feind von der Brustwehr und ausdem Graben gänzlich vertreibt.

Da der Feind, wenn er eindringt, schon be-trächtlich gelitten, und außerdem in einer gewissenUnordnung ist, auch nun glaubt, das Haupthindernisüberstiegen zu haben, so muß ihn dieser lebhafteAngriff, der mit Truppen geschiehet, die nichts

*) Der Herzog von *** sagte vor der Bataille beiwerW es meinen Engländern an Fleisch fehlt, so hat-ten sie nicht Stand.