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2 (1817) Zweiter Theil, von der Verschanzungskunst, worin zugleich das Rekognosziren, die Vertheidigung und der Angriff der Schanzen, Verschanzungen, Landstädte, Dörfer etc. abgehandelt wird / von G. v. Scharnhorst : mit 12 Kupfern
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Die Zeit eines solchen Angriffs läßt sich nichtbestimmen. Will man die Schanze im Besitz be« i

halten, so muß man ihn vor Mitternaelst thun, >

damit man sich noch fest setzen kann; sonst aber c

etwa um Mitternacht; gegen Morgen ist fast jede j

Besatzung wachsam.

Zusatz. So ward eine i 8 i 3 von den Fran- j

zosen besetzte und in der Kehle mit Pallisaden und '

mit einem inwendig verriegelten Gatterthor verschloß- >

sene Schanze in einer stürmischen Nacht von denPreußen überfallen, indem sie während die Be- Isatzung hinter einer Traverse am Feuer hockteeinen kleinen freiwilligen Jäger über die Pallisade" ^

hineinhoben, und durch das von ihm geöffnete Gattek I

eindränge».

§. 5 i.

Förmlicher Angriff.

Gehet bei dem förmlichen Angriff eine Kano-nade vorher, so geschiehet er bei Tage. Alsvan"wird die Schanze einige Stunden aufs, heftigste be-schossen, wozu die Haubitzen am vorzüglichsten sind.

Es kömmt hier gar nicht darauf an, daß man ein?Seite ensillrt, wenn nur die Granaten oder Bombe"in die Schanze kommen. Die Entfernung, in detdi Haubitzen stehen, hat keinen großen Einfluß,wenn daö Terrain eben ist; doch siehet mg» übet1200 Schritt die Wirkung des Geschützes nicht, undkann sich alsdann auch nicht korrigircn.