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überlebt; wenn er, zur Schande seines Hauseö, gefesselt un-ter'm Pöbel der Uebelthäter herumgeht, so vereinigen alleVerwandte ihr ungestümes Anhalten wieder, ihre Freundeam Hofe dringen durch, und ein vornehmer Bösewicht kannkeine Strase mehr fürchten." Ich denke doch, daß eS nichtganz unmöglich sey, über weise Verordnungen unverbrüchlichzu halten; und vermuthe nicht, daß überall Hof-Intriguedes RichteramtS spottet. Vor wenig Jahren wurden in ei-nem großen Reiche zwei Brüder von Familie wegen einerschändlichen Handlung zur Bergwerksarbeit verdammt, dienoch bis diese Stunde nicht losgegeben sind. Nur dieSchande des Urtheils, wenn es auch nicht vollzogen würde,ist schrecklich genug für Leute von Rang und Erziehung, jaempfindlicher als der Tod selbst, weil man bei ihnen Be-griffe, oder doch Vorurtheile, von Ehre voraussetzen darf.Also wollten Sie nlle Todesstrafen aufgehoben wissen? auchbei vorsätzlichen Mördern, die der Gesellschaft den Krieg an-gekündigt haben? — Solche Wollüstlinge, wie der sächsischeHirt, der aus Gourmandise Kinder fraß; Wirthe, die mitkaltem Blut ihre Gäste ermorden, und ihre Schinken inRauch hängen, Meuchelmörder, Vergister — wenn ihr dieUnmenschen nicht festhalten könnt, so macht Jagd darauf,wie auf's Thier von Gevaudan; aber an einer starken Kettefind doch Mörder eben so wenig gefährlich, als die Löwenim Tower. Unser Recht, den Mörder zu tödten, soll sichauf das Recht der Wiedervergeltung gründen. Barkhausenhat deutlich das Ungereimte dieser Meinung gezeigt. Wennihr den Todtschläger wieder todtschlazen wollt, so muß auchder Ehebrecher gerichtlich angehalten werden, seine Frau indas Bett des Beleidigten zu führen; eine Art der Genug-thuung, die oft schlimmer seyn möchte, als die Beleidigung