dem Rath der wohlthätigen Kaiserin*), eine» faßlichen Aus-zug der LandeSgesetze verbinden; denn der Bauer sollte wis-sen, was das Gesetz von ihm fordert, damit er es nichtdurch unverschuldete Strafen, oder mit seinem Untergangdurch Rabulisten erfahre.
Ein Satz würbe nach dem andern vorgenommen, nichtdurch peinliche Verhöre, nicht durch Auswendiglernen ohneVerstand, sondern der Lehrer muß sich, nach Schlosser'-und Rochow'S Rath, im Ton des Gesprächs mit seinenSchülern unterhalten, und jede Wahrheit so lang durch Fra-gen und Exempel erläutern, bis der Schüler, ohne dieWorte des Lehrers zu wiederholen, den Sinn begreiflich ma-chen kann. Eher hastet nichts, und dieser Versuch ist Probedes Eindrucks. Aeltere Schüler schreiben ihren Begriff nachVollendung des Unterrichts nieder. Nichts berichtiget dieErkenntniß mehr, als wenn man zu dem Gedanken denschriftlichen Ausdruck finden muß.
Fertiges Rechnen und Schreiben ist dem Landmann un-entbehrlich. Letzteres würde nach gestochenen Vorschriftengeübt; es ist eben so leicht eine gute Hand als eine schlechtezu lernen. Zur Erholung würde zuweilen aus Gellert'Sfaßlichsten Schriften laut vorgelesen. Strafen beständen imHeruntersetzen und im Ausschließen von Ergötzlichkeiten;Belohnung, außer dem Herausrücken, wäre eine Bank imChor der Kirche, die Bank der guten Schüler genannt. DerAbt von Saga» schlägt Conduitenlisten vor, ein Einfall,