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Schweizer-Freyheit und Fürsten Regierung.

Im Freyheits-Lande gebohren und erzogen, weißman dieses höchste Gut des Menschen niemals so zuschätzen, wie wenn man auf einmal des Genusses der«seiden beraubt ist. — Eine unfreundliche Wache, diebeym Zollhaus allernächst bey den Grenzen uns anhielt,und die Felleisen aufmachen ließ, verkündigte uns garzu fühlbar, daß wir ausser dem lieben Vaterland seyen,in welchem man so viele deutliche Spuren eines grös-ser» Wohlstands, auch selbst in den Unterthanen-Lan-dern der Republiken, die wir jezt verlassen hatten,antrift. Ist gleich die Landvögtischc Regierung in denjenseits der Alpen gelegnen Provinzen nicht immer diebeste, so ist -och der Unterthan, der sich vor RechtS-händeln hüten will und kann, und nichts wieder dieGesetze und die Sittlichkeit unternimmt, allemal sicher,das was er erwirbt, ruhig und ungestört zu gemessen —die Abgaben sind geringe und dienen blos zur Unter-haltung der öffentlichen Sicherheit und Bequemlichkeit,die Zölle sind nicht schwer und in einem richtigen Ver-hältnis mit dem Werth und der Nothwendigkeit derWaaren. Die Auflagen sind so viel als unbekannt, undauch selbst in der Zeit -er Noth und des Kriegs höchstselten. Der Fremde und Einheimische kann aus - undeingehen, wo er will, kann handeln unbefragt mitwas er will, und muß sich nicht immer den Kopf überalle die Dinge verstoßen, welche Contrebande seyen,und ihm bey deren Entdeckung, Gefahr, Schaden undVerdruß zuziehen könnten. Sorgenlos und unbeküm-mert um die verschiedene Gesetze und Regierungsarten,so vieler und mancherley Staaten und Provinzen,reiset man m -er Schweiz von Ort zu Ort, dem

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