88 Einleitung
kungen, alles, was zur Erreichung des vorgeſetzten Zwecks, und zur Ausfuͤh-rung des Entwurfs erforderlich iſt, nach ihrem beſten Wiſſen vorzunehmen,nachdem ſie allen und jeden, die hierunter leiden, ihren Schaden hinlaͤnglichverguͤtet haben. Gewoͤhnlich wird ihnen das Eigenthumsrecht eines ſolchenWerks, entweder fuͤr beſtaͤndig, oder auf gewiſſe Jahre zugeſtanden, und ih—nen erlaubt, eine den Koſten und Umſtaͤnden angemeſſene Abgabe zu ihrer Ent-ſchaͤdigung zu erheben.
Die zur Ausfuͤhrung erforderliche Summe, wird gemeiniglich in Actien,oder Antheile, zu 100, oder mehrern Pfund Sterling zerlegt, wovon jeder derUnternehmer, auch wohl andere, ſo viel als er fuͤr gut findet, bis auf eine feſt—geſetzte Anzahl, unterſchreiben kann. Und nach dieſem Verhaͤltniſſe werden diejahrlichen Einkuͤnfte vertheilet. Dieſe Actien ſind ſo gut als baares Geld, undkonnen an andere verkauft werden. Ihr Preis iſt veraͤnderlich; er ſteigt, wennHofnung da iſt, daß ſich die Einkuͤnfte vermehren werden, und faͤllt, wennihre Verminderung befuͤrchtet wird.
Es iſt unſtreitig, daß vermittelſt dieſer Subſcriptionen, jedes, zum Be-ſten eines Staats dienende Unternehmen, am geſchwindeſten und leichtſten durchdas ganze Land verbreitet werden kann. Aber hiezu werden viele reiche undunternehmende Particuliers erfordert. In England findet man dergleichen anallen Orten; der Reichthum des Landes iſt in ihren Haͤnden, und ſo bald nureine Subſcription, ſie habe Namen wie ſie wolle, eröfnet wird, draͤngen ſie ſichvon allen Seiten haͤufig zu, um Theil daran zu nehmen, und ihr Geld auf eineeintraͤgliche Art zu nutzen; daß es alſo allen ſolchen Entwuͤrfen nie an dem zurAusfuͤhrung ndthigen Gelde fehlen wird.
Doch ſo, wie alles in der Welt, nach ſeiner jedesmaligen Beſchaffenheit,mehr oder wenigern Mißbraͤuchen unterworfen iſt, ſo ſind auch dieſe Subſcrip—tionen oder Unterzeichnungen keinesweges davon frey. Die mehrſten dieſer Un-ternehmer oder Eigenthuͤmer vergeſſen in kurzer Zeit alle ſich ſelbſt angedichtete
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