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Beschreibung der in England seit 1759. angelegten, und jetzt gröstentheils vollendeten schiffbaren Kanäle, zur innern Gemeinschaft der vornehmsten Handelsstädte : Nebst einem Versuch einer Geschichte der inländischen Schiffahrt, und aller, bis jetzt, in- und außerhalb Europa bekannten schiffbaren Kanäle / Von J. L. Hogrewe ...
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94
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94 Einleitung

genau berechnen konnen, wie viel davon jaͤhrlich in und außer Landes abzuſetzenſeyn wird: ſo werden ſie ohne Zweifel einen faſt zuverlaͤſſigen Ueberſchlag machenkonnen, der entſcheidet, ob der Nutzen des Kanals die erforderlichen Koſtenuͤberwiege, oder nicht.

Iſt das Reſultat dieſer Ueberlegung der kuͤnftigen Ausfuhrung guͤnſtig,ſo wird das ganze Project dem verſammleten Parlement vorgeleget, und miteiner Bittſchrift begleitet, die Ausfuhrung dieſes Unternehmens einer Geſellſchaftzu erlauben, die ſolches auf ihre Koſten ins Werk zu ſetzen ſich erbietet, und zuihrer Entſchaͤdigung, nichts als das Eigenthumsrecht am Kanal, und eine be—ſtimmte Abgabe, oder Tonnengeld, verlanget. Der erhaltenen Erlaubniß,die ſelten Schwierigkeiten findet, wenn nur das Unternehmen zum Beſten desPublicums abzwecket, folget alsdann gemeiniglich die Ausfuͤhrung auf dem Fußenach; und dieſes um deſto geſchwinder, weil die Koſten, durch den in Englandſehr beliebten Weg der Unterzeichnung, ſchon vorher durch Actien, oder An—theile, unter die Unternehmer vertheilet ſind, und nach dieſem Verhaͤltniß, dieGelder, ſo wie es der Fortgang der Arbeit erfordert, ohne Schwierigkeit herbey—geſchaffet werden. Dieſer ſchwere Stein des Anſtoßes, an welchem ſo viele großeUnternehmungen ſcheitern, wird nirgends leichter, als in England, gehoben.

Damit man aber auch erkenne, welche Vorſicht die Geſetzgebende Ge-walt, bey Ertheilung der vorbeſagten Erlaubniß, beobachte, und mit welcherSorgfalt ſie eines jeden Recht und Eigenthum gegen fremde Eingriffe zu ſchuͤtzen,und allen Streitigkeiten, zwiſchen den Unternehmern und den Landeseigenthuͤ-mern, zuvorzukommen ſuche ſo will ich hier in der Kuͤrze, aus denen, dem Her-zog von Bridgewater, wegen des von ihm zu grabenden Kanals, ertheilten Par-lementsacten, die vornehmſten Puncte herſetzen. Ich kann jedoch dabey nichtunangemerkt laſſen, daß alle nachher uͤber die Ziehung ſchifbarer Kanaͤle er-theilte Parlementsacten, mit dieſer faſt gleichlautend ſind, und nur da abwei-chen, wo das veraͤnderte Locale ein anderes zu verordnen erforderte.

Die