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halten und zu befördern, ist nothwendig eine vollstrek»kende Gewalt.
Die richtende Gewalt steht also zwischen dem Gesetz undGesetzgeber, zwischen dem Gesetz und Gesetzvollstrecker. Istdas Gesetz die Aegide der Volksfreiheit und Landeswohl-fahrt, ist die vollstreckende Gewalt der Arm, welcher dieheilige Aegide trägt; so ist die richtende Gewalt die Seele,welche den Arm und die Aegide gegen den Feind des StaatS-zwecks lenkt.
In einem Staate, in welchem die gesetzgebende undrichtende Gewalt unzertrennt sind, stehen dem Herrscherdie Thore zur unbeschränkten Tyrannei offen. Er kann Ge-setze geben für das Volk, und sich selbst von ihrer Verbind-lichkeit lösen. Niemand kann ihn hindern, auch seine Launezum Gesetz zu machen, oder den Gesetzen zu unterwerfenund zu entziehen, was denselben nicht unterworfen und ent-zogen werden darf.
In einem Staat, in welchem die richtende und voll-streckende Gewalt verbunden sind, können die beklagtenVollstrecker nicht nur in ihrer eigenen Sache richten: son-dern auch Fälle den vorhandenen Gesetzen unterwerfen, unddarnach aburtheln, die nicht dahin gehören.