4. Gesetzgebung des Staats
Das Kriterium aller Gesetze und ihres Werthes findetfich allein in dem Zweck des Staates. Jedes Gesetz, wo-durch die Rechte der Menschheit vernichtet werden, ist dermenschlichen Gesellschaft unwürdig und sie zerstörend.
Die Gesetzgebung bezieht sich entweder auf das In-nere des Staats» auf die Ordnung der Gesellschaft, desVolke» unter sich selbst, — oder auf da» Aeussere, ausdie Verhältnisse des Staats zu andern Staaten.
I. Im Bezug auf das Innere.
Die Gesetzgebung ertheilt den Gliedern des Reichs,nach den besondern Verhältnissen, besondere Pflichten,nach dem allgemeinen Verhältniß aller Glieder zum Gan-zen, gleiche Pflichten; — eben so in den besondern Ver-hältnissen besondere Rechte, im Verhältniß zum Gan-zen des StaatS und seines Zwecks durchaus gleiche Rechte.