Band 
Erster Theil.
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Auch in der Mittheilung der besondern Pflichtenund Rechte muß ein sicheres Gleichgewicht herrschen,theils

erstlich, daß die Pflichte» des einzelnen Gliedes nieschwerer, als die Summe feiner Rechte sind (außerdemwäre er nur das lasttragende Thier der Gesellschaft), oderdaß die Rechte eines Individuums nicht über die Summeseiner Pflichten gegen alle steigen; — theils

zweitens, daß die Pflichten und Rechte besondererBolksklassen in Gleichheit mit den Pflichten und Rech-ten anderer Bolksklassen ruhen mögen.

Der Mangel dieses Gleichgewichts macht die Re»gterungsform fehlerhaft; je mehr sich daS Gleichgewicht ver-liert, je näher steht die Regierungsform an ihrer Zetrüm-meruug. Wer Revolutionen befördern will, befördere z. B.»ur das falsche Verhältniß zwischen der ernährenden undverzehrenden Klasse.

Dieses Gleichgewicht der Pflichten und Rechte der ein-zelnen StaatSgliedcr oder ganzen Volksklassen gegen einan-der ist die Basis einer vernünftigen und vollkommenen Ge-setzgebung» also das wichtigste, aber auch schwerste Kapitein der Lehre von der Staatskunst. — Der Unterschied zwi-schen Freien und Sklaven, Edeln und Unedeln in einer Na-tion wird durch dieses Gleichgewicht erdrückt; eS gibt baunüberall nur Unterthanen der Gesetz«; wer die meisten