96
Der rechte Staatsschatz muß im Wohlstand aller HauShal»tungen liegen. Das große Rüst- und Zeughaus des Bun-des soll in den Waffenkammern aller Bürger stehen.Die Verhandlung der großen Räthe und Landgemeinden mußvor dem Ohre gesammter Eidsgenossenschaft ertö-nen. So wird die heilige Sache des Vaterlandes dieheilige Sache jeder Hütte, und ein göttlicher Gemein-sinn wird, wie himmlisches Feuer, den Moder spießbürgeri-scher Selbstsucht verzehren.
Nicht der Pfeil des Teilen, nicht der Dolch deö Co-mogaSkerS hat die Banden schweizerischer Knechtschaft ge-löset- Nicht bei St. Jakob, nicht auf der Malserhaideward die Unabhängigkeit schweizerischer Eidsgenossenschafterfochten. Auf Rütli und unter dem Ahorn von TrunSwurde nur die Losung des Kampfes gegeben. — Wir käm-pfen ihn noch, Eidsgenossen! Und Ihr, unsere Enkel,werdet ihn noch kämpfen über unsern Gräbern! — Wachet,daß Ihr nicht in Anfechtung fallet! Vertrauet Gott! AlleEidsgenossen für Einen, und Jeder für Alle!