Band 
Zweiter Theil.
Seite
142
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sich a« den König, denn das Gesetz gibt dem Könige dasBegnadigungsrecht."

Prinz Heinrich wollte den feinen Unterschied zwischenBefehl und Gesetz nicht verstehen, beharrte auf seinem Ver-langen, wurde ungeberdig, schimpfte und drohte.

„Halt!" rief der Lord Präsident: „Prinz, Sie sind straf-bar, weil Sie sich vergangen haben. Ich stehe hier im Na-men des Gesetzes und an der Stelle des Souveräns, IhresBaters. 3n beiden Rücksichten sind Sie mir doppelten Ge-horsam schuldig, Prinz! Ich befehle Ihnen demnach, vonIhrem Vorhaben abzustehen und Ihren künftigen Untertha-nen ein besseres Beispiel der Ehrfurcht vor Gesetzen zu ge-ben. Und wegen Verletzung dieser Ehrfurcht werden Siesich den Augenblick in Gefangenschaft begeben, wo Sie solange zu bleiben haben, bis der König Ihnen seinen höch-sten Willen kund thun wird."

Seine königliche Hoheit stand vor der gesetzlichen Hoheitdes Richters so verblüfft, daß er an die Umstehenden seinenDegen abgab, eine tiefe Verbeugung machte und sich, ohneein Wort weiter zu sagen, in den Verhaft führen ließ.

Der König erfuhr den Borfall. Die Höflinge warenim heiligen Zorn gegen die Anmaßungen des Richters. Kö-nig Heinrich aber hob Hände und Augen gen Himmel undrief, wie im Entzücken: „O gütiger Gott, wie soll ich dirgenug danken! Du gabst dem Lande einen Richter, der sichnicht fürchtet, streng gerecht zu seyn; und gabst mir einenSohn, der nickt nur zu gehorchen versteht, sondern seinenZorn selbst für die Pflicht des Gehorsams aufopfert!"