Gesetz und Befehl.
ES hat irgendwo ein Schriftsteller, ich weiß nicht wel-cher, die Bemerkung gemacht, daß in unsern meisten heuti-gen Monarchieen das Volk nicht mehr gehörig Gesetze vonBefehlen und Vollziehungsverordnunge» unter-scheiden könne, sondern diese ganz verschiedenen Dinge, wiegleichbedeutende, mit einander verwechsele.
In England» wo sich der gesunde Menschen- oderVolköverstand länger, als in vielen andern Gegenden, auf-recht erhielt, wußte man auch weit länger, das heißt weitfrüher und weit später, al« anderer Orten, was ei» Gesetzsey, und wie dem Gesetze selbst Fürsten unterworfen sind.
Prinz Heinrich (nachmals König Heinrich V.), Sohndes Königs Heinrich IV., hatte einen Bedienten, Kammer-junker oder desgleichen, der ihm, trotz mancher Kammerjun-kerstreiche, sehr lieb war. Der Junker ward eines Tagesvor dem höchsten Gerichtshöfe (oourt vf Lioxs-Lenck) ange-klagt und ohne Umstände verhaftet. Prinz Heinrich ärgertesich, daß man so wenig Rücksicht auf Leute nehme, die zumDienste seiner eigenen hohen Person gehörten, flog strackszum GerichtSsaal und befahl» seinen Diener auf der Stellein Freiheit zu setzen.
Sir William GaScoigne war Präsident des Ge-richtshofes und antwortete: «Prinz, ich ehre Ihren Befehl,aber ich gehorche dem Gesetze. Ihr Diener ist verurtheilt.Wollen Sie ihn aus dem Kerker erretteu, so wenden Sie