zwiſchen der Merſey und Trent. 125
fahrt nicht ſelten unterbrochen und beſchwerlich gemacht wuͤrde; man auch aufdieſe Art, um den Kanal des Herzogs von Bridgewater, bey Runcorn, zu errei—chen, erſt durch 10 Schleuſen, die Weaver hinab, in die Merſey, und von da,10 andere wieder hinauf ſteigen muͤſſe, anſtatt daß die Fahrt dahin in gleichemWaſſerpaß gehen konnte; es alſo am rathſamſten und vortheilhaftſten ſey, die—ſen Kanal, bey Preſtonbrook, mit dem von Mancheſter kommenden Kanale desvorgedachten Herzogs, zu vereinigen, und ihn bey Wildenferry, wo alle Behin-derung der Fahrt aufhöͤre, in die Trent einfallen zu laſſen. Nach dieſen Strei-tigkeiten, die bis 1766. dauerten, und nachdem hieruͤber viele Schriften gewech—ſelt waren, wodurch jeder Theil ſein Vorgeben zu vertheidigen ſuchte, behieltdoch die letztere Meinung die Oberhand, und das Parlement ertheilte, in Ge-folg derſelben, durch eine Acte, die Erlaubniß zur Ausfuͤhrung dieſes Vorha—bens, und bewilligte denen Unternehmern, eben die Abgabe, wie bey vorbeſchrie—benen Kanaͤlen, nemlich 13 Penny fuͤr die Tonne, auf jede Meile, fuͤr alleswas zur Cultur des Landes gehdret, aber nur 2 Penny, zu erheben. Hingegenſollte einem jeden, gegen Erlegung dieſer Abgabe, die Schiffahrt auf dem Kana-le frey und offen ſtehen, und allen an demſelben belegenen Einwohnern erlaubtſeyn, auf ihrem Eigenthum Niederlagehaͤuſer zu erbauen und Werfte anzu-legen.
Nachdem alſo die vorgedachten Koſten der 101. O00 Pfund Sterking,in 505 Antheile, oder Actien, jede zu 200 Pfund Sterling, vertheilet, und durchUnterſchreibung uͤbernommen, auch feſt geſetzet war, daß nach dieſem Verhaͤlt—niß, der jaͤhrliche Ueberſchuß ausgetheilet werden ſollte, die Antheile ſelbſt, gleichandern Obligationen, von einer Hand in die andere gehen, und von niemandmehr, als 20 Antheile, unterſchrieben werden koͤnnten; ſo wurde, 1767. unterder Anordnung des Hrn. Brindley, die Arbeit angefangen, und nach deſſengethanen Vorſchlaͤgen, jedoch mit dem Unterſchiede, ausgefuͤhret, daß der Ka-nal, im Grunde, 16 Fuß breit ſeyn und 4 Fuß Waſſertiefe haben, und ſtattder Durchfahrten, Bruͤcken angeleget werden ſollten. Die dadurch vermehrtenKoſten wurden, im vorigen Verhaͤltniß, uͤbernommen.
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