Buch 
Ueber den Entwurf eines Reichs-Eisenbahn-Gesetzes und dessen Unzulässigkeit / von Moriz Mohl
Entstehung
Seite
25
JPEG-Download
 

25

keijrsivejens nur durch ein ebenbürtiges Nebeneinanderbestehen beiderSysteme, d. h. unter der Voraussetzung herbeigeführt zu werden, daßfür asse Kaupttinien sowohl Nrivat- als Staatsbahnen be-stehen * *). Denn wenn nur eine völlig verwerfliche Politik darauf aus-gehen würde, die Privatbahnen zu ruiniren **), wird die Staatsaufsichtvermittelst der Staatsbahnen regulirend und läuternd auf die Privat-bahnen wirken, während wiederum die Privatverwaltungen vonjeder hemmenden Form befreit (!), dem Verkehr treibenden Publikumnäher stehend (?), auf Erhöhung des Ueberschusses, daher auch aufBenützung aller Ersparungsmittel mehr hingewiesen***) corrigi-

licher Telegraphenlinien durch den Staat, und die Erklärung der Beförderung vonTelegrammen gegen Entgelt zum Alleinrecht des Staates mit dem gleichen Ein-wände zu hintertreiben suchten, und wie glänzend der Erfolg dieser Maßregel injeder, auch technischer Beziehung und was die Erprobung und Anwendung allerneueren Erfindungen betrifft, sich bewährt hat. Nein, das Privatinteresfe machtzwar Geld, aber für gemeinnützige Anstalten leistet die uninteressirtc Liebe zur Sacheund zum Vaterland mehr als der Gründungsgeist und als das Interesse der Aktien-gesellschaften, das Publikum für möglichst hohe Dividenden auszunützen.

*) Ein solches Systemherbeizuführen," bei welchem, wie wir sehenwerden, der Ertrag eines Eigenthums von 2 Milliarden Gulden in Reichs- undStaatsbahnen, und von 500 Millionen Gulden in von deutschen Staaten verwaltetenPrivatbahnen oder rund 2»/z Milliarden Gulden öffentlichen und diesem analogenEigenthums dadurch zu Schaden käme oder zu Grunde gerichtet würde, daß jederHauptlinie einer Staatsbahn eine Privatbahn als Concurrentin an die Seite con-«ssionirt würde von dem etwaigen Ruin eines Eigenthums von I MilliardeGulden in Privatbahnen unter Privatverwaltung, wenn diesen Staatsbahnen alsConcurrenten angelegt würden, nicht zu reden dieß wäre also diegesundeEntwicklung des Verkehrswesens", welche die Motive eines Reichs-Eisen-bahn-Gesetzes als die Aufgabe des Reichs und des Reichs-Eisenbahn-Amtes be-trachten!!! Die Feder könnte Einem bei solchen Grundsätzen entfallen, deren ruinöseTragweite für die deutschen Staaten wir aber des Näheren zeigen werden.

**) Die Staatsbahnen zu ruiniren wäre nicht verwerflich? Daß es aber noth-wendig die Staatsbahnen ruiniren müßte, wenn ihnen in jeder Hauptrichtung desVerkehrs die Concurrenz einer Privatbahn geschaffen würde, ist ja sonnenklar.

***) weßhalb z. B. die bitteren Klagen des Verkehrs über Wagenmangel aufmanchen Privatbahnen, während z. B. in Württemberg selbst während des Kriegsdie Verwaltung der Staatsbahnen, welche so Vieles im Lande und im Felde fürmilitärische und Sanitätszwecke leistete, immer noch den Privatverkehr zu besorgenwußte. Daß in Folge des verhängnißvollen Fehlers der betreffenden Staaten, nichtvon Anfang an dieses wichtigste Verkehrsmittel in die Hände des Staates genommen