Buch 
Ueber den Entwurf eines Reichs-Eisenbahn-Gesetzes und dessen Unzulässigkeit / von Moriz Mohl
Entstehung
Seite
30
JPEG-Download
 

30

organe gewisse Befugnisse ausdrücklich beigelegt oder von ihm an sichgezogen werden, und daß die Reichsbehörde überall, sei es auf Beschwer-den, sei es ex okkoio, verfügend einschreiten könne.

Es drängte sich Hiebei die Frage auf, ob nicht solche Cumulationvon Aufsichtsbehörden und Instanzen zur Verschleppung der schließlichenEntscheidung und zu Verwirrung Anlaß geben möchte, ob es nicht viel-mehr vorzuziehen sei, die Aufsicht über sämmtliche Eisenbahnen entwederlediglich durch die Reichsbehörde, oder lediglich durch die Landesbehördenüben zu lassen, und in letzterem Falle die Reichsbehörde auf den Erlaßallgemeiner Anordnungen, die Controls der Ausführung derselben unddie Entscheidung auf Beschwerden zu beschränken. Der letztere Modusist übereinstimmend mit der bereits in den ZZ. 4 und 5 des Gesetzesvom 27. Juni 1873 ausgesprochenen Absicht in der vollen Ueberzeugungnicht gewählt, daß eine blos zu generellen Anordnungen und derenControle befugte, nur eine obere Aufsicht übende Behörde, neben welcherdie fast ohne Ausnahme finanziellen Interessen verfolgenden Bundes-regierungen*) ihre Machtbefugnisse im bisherigen Umfange behalten,eine den allgemein gehegten Erwartungen entsprechende Wirksamkeit nichtüben kann.

War dagegen die gestellte Frage in Bezug aus den ersteren Modus:ausschließliche Beaufsichtigung durch die Reichsbehördezumal für die Bundesregierungen**) im Prinzip zu bejahen, welche

Als ob es nicht ein ebenso berechtigter wie nothwendiger Beruf jeder Re-gierung wäre, für die finanziellen Interessen ihres Landes zu sorgen, zumal aufeinem Gebiete, auf welchem diese Interessen wie wir sehen werden für diemeisten größeren deutschen Staaten von kolossaler Bedeutung, ja wahre Lebens-fragen sind!

**) DieMotive" würden wohl ihren Sinn sprachrichtiger ausgedrückt haben,wenn sie gesagt hätten:gegen die Bundesregierungen, welche eigene Bahnenbesitzen oder Privatbahnen verwalten", indem sie diesen Regierungen ein unver-holenes Mißtrauensvotum geben, von welchem wir glauben, daß es nicht gegründetist und auch in der Ansicht des Publikums nicht besteht. Den Verwaltern vonPrivatbahnen mögen die Regierungen mit Staatsbahnen ein Dorn im Auge sein.Im Publikum dagegen ist man, nach unsern Beobachtungen, denselben mit Dankund Vertrauen zugethan, womit natürlich nicht jede wohl- oder übelwollende Kritikausgeschlossen ist.