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und staatlichen Vortheile der Staats- vor den Prioatbahnen noch imAllgemeinen zu sprechen kommen. Werfen wir vorerst nur einen kleinenRückblick auf die Kapitalien, welche die deutschen Staaten auf ihre Bahn-netze verwendet haben, und auf die Folgerungen, welche sich daraus gegenden vorliegenden Entwurf eines Reichs-Eisenbahn-Gesetzes und gegen seineMotive, zunächst in Beziehung auf das Concessionswesen, ergeben. Wennuns auch für eine spätere Zeit als den 31. December 1871 nicht vonallen deutschen Ländern ihr auf Staatsbahnen verwendetes Kapital be-kannt ist, so haben wir wenigstens gesehen, daß in Elsaß-Lothringen amSchluß des Jahres 1872 auf den Ankauf und die Betriebsmittel rc.der Reichs-Eisenbahnen 171 Millionen Gulden verwendet und an ver-willigten Kapitalien noch 81 Millionen Gulden zu verwenden waren;daß in Baden am 1. Januar 1873 die Eisenbahnschuld noch 135 MillionenGulden betrug, wozu aber der Aufwand weiterer Bauten kommt; daßWürttemberg am 1. Juli 1873 172 Millionen Gulden Anlagekapitalauf seine Staatsbahnen aus verschiedenen Mitteln verwendet hatte, wennauch seine Eisenbahnschuld an das Publikum nach Amortisation von16 Millionen, am 1. Juli 1873 nur noch 130 Millionen Gulden betrug;daß Württemberg übrigens für bereits durch Gesetze und Staatsverträgebestimmte weitere Bahnbauten weitere 100 Millionen Gulden aufzuwendenhat; daß Bayern schon am Ende des Jahres 1872 223 Millionen Guldenauf die Herstellung von Staatsbahnen verwendet hatte und rüstig an Er-weiterung seines Staatsbahnnetzes arbeitet, so daß der bayrische Staatmit dem seither bereits Ausgeführten und dem von den Ständen Ver-willigten jedenfalls in nicht ferner Zeit mehr als 300 Millionen Guldenin Eisenbahnen und Betriebsmitteln angelegt haben wird; daß Sachsenschon im Jahr 1871 132 Millionen Gulden — wozu aber seither vielNeueres kam und kommt — auf seine Staatsbahnen verwendet hat; daßPreußen im Jahr 1871 461 Millionen Gulden in Staatsbahnen ange-legt hat, wozu an seitherigen und an den auf dem jüngsten Landtageverwilligten Eisenbahnbauten des Staates zwischen 3—400 MillionenGulden kommen dürften. Endlich haben die Staatsbahnen des Groß-herzogthums Oldenburg rund 10 Millionen Gulden gekostet, und an den