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Ueber den Entwurf eines Reichs-Eisenbahn-Gesetzes und dessen Unzulässigkeit / von Moriz Mohl
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geführt sein werden, der Ertrag eines Bahn-Netzes in Frage, welchereines der größten Jtems in den Rein-Einnahmen des preußischenStaates bilden muß, wenn die Solidität des preußischen Finanzhaus-haltes sich erhalten soll.

Wir glauben daher nicht annehmen zu können, daß die preußischeRegierung geneigt sei, die großen Einkünfte des Staates aus Eisen-bahnen in die Winde zu streuen durch Annahme eines Systems, wie dasin dem Entwürfe eines Reichs-Eisenbahn-Gesetzes und in seinen Motivenenthaltene ist, nach welchem jeder Hauptbahn des Staates eine Privat-bahn als Concurrentin concessionirt werden müßte. Wir können dießum so weniger glauben, als es uns scheint, daß ein solches System denseitherigen Grundsätzen der preußischen Regierung nicht entsprechen würde.

Wir begreifen daher auch recht wohl, daßder Verein der Pri-vatbahnen im deutschen Reiche" sich jüngst in einer Denkschrift überden Königl. Preußischen Gesetzentwurf, betreffend die Anlage von Eisen-bahnen in Preußen, gegen den bei dem Landtage mit GenehmigungSr. Majestät eingebrachten Gesetzentwurf erklärt, das ganze Concessions-wesen dem Handelsministerium und der preußischen Regierung sowie dendeutschen Landes-Regierungen überhaupt aus der Hand genommen undden Reichs-Organen übertragen wissen will"). Haben doch die Landes-Regierungen allein die erforderliche Kenntniß ihrer Landesverhältnisse,das naheliegende Interesse und somit den nächsten Beruf, ihr Land gegendas Eindringen und Umsichgreifen der Privatbahn-Jnteressen zu verthei-digen, weßhalb es nur zu erklärlich ist, daß diese Privat-Jnteressen sichder Controls und maßgebenden obrigkeitlichen Autorität der Regierungdes Landes zu entziehen suchen. Um so gewisser glauben wir unsereHoffnung darein setzen zu dürfen, daß die Königlich Preußische Regie-rung dem nicht zustimmen wird, was die Vertreter der Privatbahnengegen ihr Recht und ihre Macht, die Landes-Jnteressen im Concessions-wesen selbst zu wahren, anstreben.

Wir werden auf die unendlichen volkswirthschaftlichen, sittlichen

Zu vergl. Zeitung der deutschen Eisenbahn-Verwaltungen vom 3. und11. Mai 1874.