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Ueber den Entwurf eines Reichs-Eisenbahn-Gesetzes und dessen Unzulässigkeit / von Moriz Mohl
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wie wir dieß an dem Beispiele von Württemberg in Zahlen nachgewiesenhaben. Er kann im Eisenbahnbau (wie er dieß im Chausseebau und inverschiedenen Staaten, z. B. in Preußen, Bayern, Frankreich, im Kanalbaulängst mit bestem Erfolge gethan hat) selbst große direkte pecuniäre Opferbringen und doch indirekt selbst finanziell ein gutes Geschäft dabei machen.

Actien-Gesellschaften für Privatbahnen werden gewiß in den seltenstenFällen und auch dann wohl von den wenigsten Actionären gegründet, umdem öffentlichen Wohle ein Opfer zu bringen; Körperschaften und einzelneTheilhaber können in öffentlichen oder in ihren Besitz- oder Gewerbs-Verhältnissen Gründe finden, ihre Actien erforderlichen Falls als ein ätonäs xsräu angelegtes Geld zu betrachten; aber die meisten Actionärewerden immer eine genügende Rente aus ihrem Kapital erwarten undsich nur dadurch zur Theilnahme bestimmt finden. In der Regel sindActienbahnen eine einfache unmittelbare Geldspeculation. Diese Specu-lation wirft sich, wenn sie kann, vorzugsweise auf die rentabelsten Haupt-linien. Sie dehnt sich allerdings, zumal zu Schwindelzeiten, wo dießin England hauptsächlich geschah, mitunter auch aus Seitenlinien aus,in deren Austräglichkeit sie sich schon sehr verrechnet hat. Sie kann auchauf nicht rentabeln oder wenig rentabeln Linien durch betrügliche Manö-ver in Scene gesetzt sein von Gründern, welche der Actien, wie derFuchs in der Fabel seiner Flöhe, sich entledigen, und den geprellten Käu-fern der Actien überlassen, ob und wie sie sich aus der Affaire ziehenmögen oder dem Bankerott entgegengehen. Aber ein wohlgeordnetesEisenbahnnetz eines Landes, welches allen Theilen desselben dieses be-lebende Verkehrsmittel in einem systematisch geordneten Bau verschafft,den Ertrag der guten Linien zur Ausgleichung des Ertrags der minderguten verwendet, der materiellen und geistigen Hebung des ganzen Volks-siammes dient, wird durch Privatbahnen nicht geschaffen.

Während wir dieß schreiben, lesen wir aus den Verhandlungen dersächsischen ersten Kammer eine Aeußerung des Herrn StaatsministersFreiherrn v. Friesen, welche verdiente, mit goldener Schrift über demSchreibtisch jedes Staatsmannes zu stehen, welcher einen Einfluß aufdie Entscheidung der Frage hat, ob der Staat das Eisenbahn-Netz her-zustellen hat. Die Kommission berichtete über den Voranschlag des Er-