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Neubildung eines solchen, von dem Grundsätze ausgehend, sich innerhalbder Grenzen der Reichsverfassung zu halten und sich vor dem Zuviel-und Alles-Regieren von Reichswegen zu hüten, dürfte der Sache ent-sprechen, wenn es nicht überhaupt für angemessener erkannt werden sollte,es einfach bei den Bestimmungen der Reichsverfassung und des Gesetzesüber Schaffung eines Reichs-Eisenbahn-Amtes zu ihrer Wahrnehmungzu belassen, und nicht in Form eines Reichs-Eisenbahn-Gesetzes wiedereine eigene Reichs-Verfassung für das Eisenbahnwesen zu schaffen, wasin den verschiedensten Beziehungen höchst bedenklich sein dürfte. Solltees denn nicht unendlich zweckmäßiger sein, die Vertrags- und Ver-fassungsbestimmungen auf diesem wichtigen Gebiete der Anwendung imLeben und der natürlichen schonenden Anpassung an seine Bedürfnisseund an die Erfahrung zu überlassen, als dieselben zum Voraus undvor jeder gewonnenen Erfahrung durch weitere unzählige Paragraphenin einem besonderen Gesetze zu einem doctrinären Codex zu erweitern,der auf allen Enden und Ecken mit den Rechten, den Interessen undExistenzbedingungen der deutschen Staaten in den gefährlichsten Conflictzu gerathen Gefahr laust? Möchten die maßgebenden Gewalten und dieStaatsmänner Deutschlands dieser folgenschweren Frage ihre ernstesteErwägung zu Theil werden lassen!