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Das Ganze der Seiden-Manufactur, nach ihrem Ursprunge, Fortschritten und jetzigen Standpunkte dargestellt : enthaltend gründliche Belehrungen über die Cultur, das Abhaspeln, Zwirnen und Weben der Seide, nebst Abbildungen und Beschreibung aller dazu erforderlichen Geräthschaften und Maschinen, insbesondere der Jacquard-Maschine und anderer mechanischen Webstühle
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Erster Theil.

auS einer vom König Karl l. entlassenen Proklamation hervor;sie beweist für eine Quantität von roher, in diesem Reiche ver-arbeiteter Seide, die genügend war, diese Proclamation zu mo-tiviren, die Folgendes enthielt: »Es sind Betrügereien bei demFarben der Seide entdeckt worden; diese bestehen in einem Zu-satz zu der Mischung der Farbe, wodurch das Seidengewicht zuvermehren beabsichtigt und durch diese betrügliche Mischung so-wohl die Färbung schlecht, als auch die Seide selbst mürbe wird.Wir befehlen deßhalb auch das strengste an, daß fortan keinSeidensärber verderbliche Zusätze, als da sind, Erlenborke, Eisen-feilspähnc, oder andere betrügliche Dinge sich bei Färbung derSeide bedienen soll und eben so wenig für schwarze, als farbigeSeide; daß keine Seide mit anderm als spanischem Schwarzgefärbt und der Gebrauch des sogenannten Londoner Schwarz,oder was man auch leicht-Gewicht benennt, gänzlich zu vermei-den sei. Auch soll, ehe die rohe Seide gefärbt wird, das Gummiaus derselben zuvor durch Kochen rein ausgeschieden werden.«

Im Jahre 1658 hob Carl I. theilweise das in der Pro-clamation gegebene Verbot wieder auf, indem er erlaubte, daßdiejenige Seide auf den Gummi gefärbt werde, die man ge-wöbnlich harte Seide nennt und die die geeignetste zu rauhemTastet, gemustertem Atlas, feinen, dünnen Bändern und so-wohl schwarzen, als farbigen Florctbandern ist. Als Grund die-ser Abweichung von seiner frühern Verordnung, sagt der Königmit einer Aufrichtigkeit, die den Edikten der Fürsten nicht immereigen ist, daß er über den betreffenden Gegenstand jetzt einesBessern belehrt sei. Diese königliche Ordonnanz bestimmte zu-gleich, daß keine seidene und halbseidene Stoffe unter der Breitevon einer halben Elle *) eingeführt, die aber von Nail bis1 Nail (Maß von Zoll) der Confiscation unterworfensein sollten.

Man sieht, daß dieser schwache und übel geleitete Fürstdie Verantwortlichkeit auf sich nahm, durch ProklamationenDinge zu bestimmen, über welche schon früher durch eine Pac-lamentsacte ausgesprochen war. Bei mancher seiner Ordonnan-zen ward der König durch eigenen Antrieb geleitet, bei anderndurch Ueberredung, nicht aber durch gesunde Ansichten über dasWesen des Handels; vielmehr strebte er, denselben seinen poli-tischen und religiösen Plänen dienstbar zu machen, ohne dabei

»1 Die englisch« Elle hält z Fuß.