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Die Forstwissenschaft.
spector oder Forstmeister, die dritte bei einer Direction, jede wenigstens einhalbes Jahr dauernd, begreift. — (Die dermalen vorhandenen öffentlichenForstlehranstalten wurden bereits Seite 11 angeführt).
Der Verf. hat diese Ansicht bei verschiedenen Gelegenheiten niotivirt, z. B. im 10. Hefteder neuen Jahrbücher der Forstkunde und inr Artikel „Forstlchranstalten" des Real- und Verbal-lexikons der Forst- und Jagdwisscnschaft von St. Behlcn (Frankfurt a. M. 184>).
Unsere Encyklopädie soll also nicht die gesummte forstmännische Bildunganeignen, wohl aber (soweit es der uns gestattete Raum zuläßt)
1) Personen, welche sich dem Forstwesen widmen wollen, zur Vorbereitungund zum forftwissenschaftlichen Leitfaden auf den beiden ersten vorhinerwähnten Stationen dienen,
2) Forstmännern, die sich schon längst dem Forstwesen gewidmet haben, eineverständigende Uebersicht ihrer Wissenschaft darbieten, — endlich undvorzüglich
3) Waldbesitzern, Landwirthen, landständischen Abgeordneten, Juristen, Ka-meralisten, Regiminal- und Polizeibeamten, Bergmännern und sonstigenBaubeamten, kurz jedem Gebildeten, der,in seinem Berufe oder imallgemein wissenschaftlicheil Interesse Grund und Anlaß hat, sich eineKenntniß von der Forstwissenschaft, ihrer Bedeutung und ihrem neuestenStande oder ihrer Stellung zwischen den übrigen Wissenschaften zu ver-schaffen, oder der in vorkommenden Fällen und Aufgaben einen Weg-weiser über einzelne Zweige der Forstkunde zu erhalten wünscht, Auskunftund Aufklärung zu gewähren.
Die Lehre von der Wa ld w i r t h sch a ft an sich.
Erstes Hanptstück.
Waldbaulehre.
Die „Waldbaulehre" begreift nächst Hervorbringn»» der Walderzeugnisse auch deren Ernte,weil letztere in ihrer Ausführung grvßentheils einen Bestandtheil des Waldbaues bildet und dieLehre für die unmittelbare Gewinnung der forstliche» Rohprodukte die Waldbauzwecke mit imAuge zu behalten hat. Die Waldbaulehre scheidet sich in die „Holzzucht" mit Inbegriff desderselben snbsununirten Holzanbanes, und in die „Lehre von den Nebennutzungen", deren Ge-winnung den Grundsätzen des Waldbaues so untergeordnet ist, daß sie dadurch zu einem Bestand-theile desselben wird.
Erste Abtheilung.
Bon dem Waldbau im Allgemeinen.
Der Raumersparung wegen lassen wir die Neberschriften der Kapitel nicht mitabdrucken.Sie können aus dem Inhaltsverzeichnisse ersehen werden.