Vom Holzanbau.
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Mittel der Beschattung (durch Deckreisig, durch Reisigwände an der Sommer-seite u. dgl., nach Umständen auch durch gleichzeitigen oder vorhergehenden An-bau einer schnellwüchsigen Holzart oder Bcisaat von Frucht) Bedacht zu nehmen.
2) Zur Zeit der Saat wählt mau im Allgemeinen für Nadelholz dasFrühjahr und für Laubholz diejenige der Samcnreise. Auch bei Laubholz hatdie Frühjahrssaat dann den Vorzug, wenn die Saat zur Zeit der Samcnreiseein vorzeitiges Keimen besorgen läßt oder wenn der Samen bis zur Keimzeitam Orte seiner Aussaat mehr Gefahren (z. B. durch Fraß von Mäusen, Vö-geln, Abschwemmen u. s. f.) ausgesetzt ist, als bei angemessener Ausbewahrungbis zum Frühjahr. (M. vgl. §. 21). Weitere Ausnahmen werden veranlaßtdurch Mangel an Samen oder Arbeit zur regelmäßigen Zeit oder durch zuerwartende bessere Bodenbeschaffenheit.
§. 21. Anschaffung und Behandlung des Holzsamens, Samenmenge.
1) Die Eiusammlung des Samens richtet sich nach der Zeit der Reife,Nr. 4 des §. 6. Wo der Samen, wie bei Nadelhölzern und den Erlen, inZapfen zwischen Schuppen steckt, müssen die Zapfen vor dem Ausstiegen desSamens von den Aesten gepflückt und die Körner nach dem Abbrechen derZapfen aus diesen entfernt werden. Hierzu ist Beihülfe von Wärme und eineentsprechende „Klenganstalt" (mit Beherrschung des Wärmegrads) mehr undminder nöthig, am meisten bei Lärche, Kiefer, Fichte, am wenigsten und nachUmständen gar nicht bei Weißtannen und Erlen. Die Birkenzapfchcn werdenmit den Händen zerrieben und dann gesiebt. Die geflügelten Nadelholzsamenwerden für den praktischen Gebrauch und für den Handel meistens abgeflügelt.Uebcrhaupt müssen die Samenkörner vor der Aufbewahrung und der Aussaatvon fremdartigen Beimengungen gereinigt werden (je nach Beschaffenheit dcSSamens durch Werfen, Sieben, Fegmühlen u. s. f.).
2) Je saftiger der Samen, je mehr er chemischer Veränderung unterworfen,je empfindlicher gegen Austrocknen, Frost u. dgl. oder je reizbarer und daherzu vorzeitigem Keimen geneigter er ist, desto sorgfältiger muß die Art der Auf-bewahrung hiernach gewählt und vollzogen werden. Ulmen-, Birken-, Buchen-und Eichenhainen ist aber dem Verderben am meisten ausgesetzt und für diePraxis im (Kroßen längstens nur ein halbes Jahr, — Ahorn-, Eschen-, selbstHainbuchen- und Weißtanneus Samen nicht über ein Jahr, Kiefern-, Fichten-nnd Lärchensamcn gewöhnlich nicht über drei Jahre lang aufzubewahren. Sa-nwn, welcher, wie z. B. Eschen, Hainbuchen, Zürbclkiefern, längere Zeit biszum Keimen brauchen (Nr. 1 des §. 6.) bewahrt man am besten in feuchterErde auf.
3) Der Saat muß eine Prüfung der Samengüte vorausgehen. Diesegeschieht durch Untersuchung seiner äußeren Farbe und Frische, durch Zerschnei-den und Zerquetschen, um auch das Innere des Kerns und seine naturgemäßeLästigkeit kennen zu lernen. Bei Nadelholzsamen, von dessen Güte man sichauf diesem Wege nicht sicher überzeugt hat, ist das Einkeimen zu Hülfe zunehmen und Zürbelkicfer- und Lärchensamen, der 50, Kiefer- und Fichtensamcn,der 75 und Weißtannensamcn, der 60 Procent keimfähige Körner zeigt, alsgut passiren zu lassen. — Einweichen trockener Samenartcn 24 Stunden langvor der Saat (nach Umständen) beschleunigt das Keimen. Andere (bekannte)Beförderungsmittel des Keimens finden in der Regel bei Walchamen keineAnwendung.
4) Die Samenmenge ist nach Standort und Zweck verschieden, bei vor-liegender Absicht der Pflanzcucrziehung oder früher Durchforstung Verhältniß-