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Die Forstwissenschaft.
von bestimmter Breite aufgesetzt und hierbei das Abfallholz soweit möglich zumAusfüllen der Lücken verwendet.
3) In der Regel darf nicht mehr Holz in einer Aufeinanderfolge gefälltwerden, als sich binnen 1 — 2 Tagen aufarbeiten und an die Absuhrplätzebringen läßt. Bei Holz, welches nicht mit 1 oder 2 Axthieben sich zertheilenläßt, dient die Säge und zwar beim schwächeren (Prügelholz) die Spann-,nach Umständen selbst die Handsäge. Beim Spalten dienen Keile, Schlägel,Aexte; beim Zertheilen des Reisigs kurze Beile (Barten) und Heppcn, zumBinden der „Wcllenbock" oder die „Wellenbank". Bei der ganzen Aufarbeitungist im Auge zu behalten, daß alles Holz zwar zum Brennen, nicht aber allesBrennholz zu einem besseren Gebrauch dienlich ist, daher, je nach Bedürfnißund Nachfrage das zu einem werthvolleren nutzbareren Sortimente tauglicheHolz auch sorgfältig dabei ausgeschieden werden muß. Am Schluß der Holz-hauern jedes Schlags muß die Erndte an den zur Abfuhr bestimmten Stellenin ihren Ergebnissen, nach Holzarten, Sortimenten und BcrkanfSmaaßcngesondert und geordnet, sowie numerirt und vorläufig aufgenommen, zurschließlichen Abzählung bereit sein. (M. s. Nr. 1. des §. 79. und Nr. 2.des 8- 81.)
Dritte Abtheilung.
Die Lehre von den Ncbennutziingcn.
§. 42. Von den Neben Nutzungen iin Allgemeinen.
Unter Nebennntzungcn versteht man alle nutzbaren Stoffe, welche derWald außer dem Holze zur Gewinnung darbietet. (Einleitung 1.) Die Stel-lung ihrer Lehre erhellt aus §. 10. Da man in der Regel den Wald hegtund pflegt, um auf der ihm gewidmeten Fläche die größtmögliche Holzmcngezu erzeugen, so folgt für die Nebcnnutzungcn als allgemeinste Hauptregel ihreUnterordnung unter jenen Zweck. In dieser Hinsicht sind zweierlei Maaßstäbezu unterscheiden: erstens derjenige des Einflusses auf den Wald, seinenBetrieb und Holzertrag, welcher Einfluß günstig, ungünstig oder schädlich seinoder gar nicht stattfinden kann (neutrale, forstwirthschastlich gleichgültige Ncben-nutzung), zweitens derjenige des Werths der Nebennutzung in Vergleich mitderjenigen der Holzertragsverminderung. Aus diesen beiden Maaßstäben er-geben sich für die Praxis fünf Stufen von Fällen: 1) wenn die Nebennutzungdem Walde nur nützlich ist und den Holzertrag fördern, vermehren hilft;2) wenn sie mehr nützlich als schädlich ist, d. h. wenn sie zwar den der Be-triebsart entsprechenden Holzertrag um einen dessen Hälfte nicht erreichendenTheil mindert, aber dabei doch den Waldbau nicht zerrüttet und der entgehendeHolzertragsthcil nicht so viel werth ist, als die Nebennutzung oder ihr ander-weitig waldgünstiger Einfluß; 3) wenn die Nebennutzung mehr schädlich alsnützlich ist, d. h. wenn die Holzertragsverminderung mehr beträgt, welchesimmer mit Zerrüttung des Waldbaues," bemessen nach seiner Betriebsart ver-bunden ist; 4) wenn Nutzen und Schaden sich das Gleichgewicht halten;5) wenn die Nebennutzung in Bezug auf Waldwirthschaft praktisch gleichgültigist, in welchem Falle die Räthlichkcit der Nebennutzung nur durch die Kostenihrer Gewinnung bedingt ist.
§. 43. Bon der landwirthschaftlichen Zwischennutzung.
1) Die landwirthschaftliche Zwischennutzung besteht darin, daß auf Wald-boden einige Zeit Gewächse des Feldbaues cultivirt werden. Sie setzt Blöße