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Encyklopädie der Forstwissenschaft / von G.W. v. Wedekind
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Die Forstwipeuschast.

desto mehr entsteht das Bedürfniß von Nonnen, aus deren Befolgung sich, imGanzen genommen, die bestthnnliche Zweckerrcichnng erwarten läßt.

2) Man unterscheidet a) die Abgaben aus der Hand und zwar entwedernach bestehenden Rechtsverbindlichkeiten unentgeldlich oder gegen bestimmte (nied-rigere) Bezahlung (z. B. Receß- und Depntathölzer) oder nach festen Preisen(Taxen), oder nach besonderem Accordc, auf den Grund einer vorherigen Re-partition oder je nach der stattfindenden Nachfrage (unvorhergesehene Abgabe),b) die Versteigerung an Meistbietende. Letztere Verkaufsart hat bei zu erwar-tender Eoncnrrenz und vcrhältnißmäßiger Erheblichkeit der Objecte meistens denVorzug; sie erfordert vorherige Bekanntmachung, geeignete Bedingungen wegender Zahlung (wobei das Verborgen bis zu bestimmten Terminen mit Bürgschaftund ähnlichen Cautclen sich gewöhnlich durch höheren Erlös verlohnt das Be-dingen von Nebenzahlnngen außer dem Meistgebot zu widerrathen ist), fernerwegen des Wegbringens der Walderzeugnisse und sonstigen Verhaltens der Stei-gere in Rücksicht auf die unter (1) angedeuteten Momente, landesübliche Be-urkundung des Actes der Versteigerung u. s. f.

3) Sowohl zu den Verkäufen aus der Hand als auch zur Vergleichungder Verstcigerungserlöse wird die Entwesung von PreiStariscn und derenzeitweise Erneuerung räthlich. Man gründet die Ansätze auf die Marktpreiseund Dnrchschnittserlvse der Versteigerungen, berichtigt jedoch deren nur zufäl-lige Abweichungen nach den Werthsverhältnisscn der Verkaufsobjecte und be-greift bei allen Erzeugnissen, welche nach auf Rechnung des Waldeigenthümersgeschehener Erndte abgegeben werden, die Kosten letzterer ohne besonderen Ansatzin dem Preise, so daß der Käufer außer diesen nichts weiter zu zahlen hat.

4) Magazine geerndketer Walderzeugnisse, namentlich von Holz, sindmitunter ein Mittel höherer Verwerthung, wenn die Käufer für die größereLeichtigkeit des Empfangs einen entsprechend höheren Preis bezahlen. Diesermuß wenigstens decken: a) den Waldpreis, b) die Kosten des Transports ausdem Wald in die Magazine, o) die Kosten der Magazinirung, 6) die Abgängevon Material, e) die Kosten der Verwaltung, k) die Zinsen des Betriebskapi-tals. Vergleichung der Naturalabgabe der Waldrcchnung mit der Natural-einnahme der Magazinsrechnung, des Sollvorraths, den die Bücher ergeben,mit dem wirklichen Vorrathe im Magazin, sind unerläßliche Mittel der Controle.

5) Manche Nebcnnutzungcn lassen an sich oder vorerst die Anwendung derRegel der Erndte auf Rechnung des Waldeigenthümers nicht zu. Bei derWeide versteht sich dieses von selbst; bei anderen Ncbcnnutzungen bcmißt es sichdarnach, daß die Empfänger ihre Arbeit weit geringer anschlagen, als den Lohn,welchen der Waldcigenthümer seinen Arbeitern zu geben haben würde. DieserFall tritt z. B. ein bei dem Einsammeln mancher geringfügiger Erzeugnisse,auch häufig noch bei dem Lese holz sammeln. Bei Letzten» ist bann dasAustheilen von Zetteln, welche die Erlaubniß für bestimmte Orte und Zeiten(Tage) in bestimmter Weise geben, räthlich.

K. 8>. Rechnungs- und Kassewesen.

1) Das Rechnungswesen, die Ordnung der Ermittelung, Aufzeichnung undDarstellung der numerischen Ergebnisse der Einnahmen und Ausgaben der Ver-waltung, muß sich auf einen jährlichen nach dem Wirthschaftsplau rc. aufge-stellten Voranschlag gründen, mit dessen Rubriken die der Rechnung über-einstimmen sollen.

Diese Rubriken sind z. B. r Einnahmen. I. Aus dem Waldcigenthum. 1. Holzcrtrag:») Brennholz, k> Bau-, Werk- und Nutzholz (specisieirt nach Sortimentabtheilungen), 2. Ne-