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Die Staatsforstwirthschaftslehre : ein Handbuch für Staats- und Forstwirthe / von Karl Heinrich Edmund von Berg
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XV

Dritte Abtheilung.

Staats- oder Domanial-Forft- und Jagd-Verwaltung.

K. 140. Allgemeine Betrachtungen. 385

Siebenzehntes Capitel.

Bildung, Prüfung und Wahl der Forstbeamten.

tz. 141. Vorbereitende Bildung. 386

§. 142. Praktische Vorbildung.. .. 390

H. 143. Forstlehranstalten. 302

K. 144. Universitäten. 400

H. 145. Leitung des forstliche» Unterrichtswesens. 401

K. 146. Prüfung der Kandidaten. 402

tz. 147. Beschäftigung des Forstcandidaten nach der erstandenen

Prüfung.'. 412

tz. 148. Wahl der Beamten. 414

Achtzehntes Capitel.

Waldarbeiter.

K. 149. Heranbildung der Waldarbeiter. 415

K. 150. Waldbauschulen. 420

§. 151. Behandlung der Waldarbeiter. 421

8- 152. Waldarbeiter-Unterstützungscassen . 425

Neunzehntes Capitel.

Dienstlicher Organismus.

tz. 153. Gegenseitige Dienstverhältnisse im Allgemeinen.128

§. 154. Gegenseitige Dienstverhältnisse im Besondern. 432

§. 155. Anstellung und Entlassung der Forstbeamten. 433

K. 156. Pensionirung... 437

§. 157. Art der Besoldungszahlungen. 441

K. 158. Bestimmung des Diensteinkommens. 447

§. 159. Gratifikationen. Diäten. 453

§. 160. Kosten der Verwaltung. 455

§. 161. Uniform und Bewaffnung. 457

Zwanzigstes Capitel.

Geschäftsführung.

tz. 162. Instruktionen.458

§. 163. Schriftliche Geschäftsführung im Allgemeinen. 461

§. 164. Geschäftsführung bei dem Forstrechnungswesen. 464