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8- 5.
Die staatswirthschaftlichen Systeme im Allgemeinen.
Da die Staatssorstwirthschaftslehre nur ein Zweig derStaatswissenschaften ist, wird eine Betrachtung dieser nichtvon der Hand zu weisen sein, um so mehr, da eine, allenInteressen entsprechende Forstwirthschaft im Staate nur ge-führt werden kann, wenn das Forstwesen nach richtigen,staatswirthschaftlichen Grundsätzen geleitet wird.
In der Geschichte der Staatswiffenschaft treten in denletzten drei Jahrhunderten verschiedene Epochen hervor, in-dem man das Bedürfniß fühlte, den Staats- und National-haushalt nach gewissen Regeln zu leiten, um so mehr, danach dem Abschluß des westphälischen Friedens die erschöpftenVölker überall die größte Aufmerksamkeit der Regierungenin Anspruch nahmen und nach dem Beispiele Ludwig's XIV.die Prunksucht bei den Höfen und mit ihr der Geldbedarfebenso stieg, wie der ganze Staatshaushalt durch die stehen-den Heere kostbarer wurde. Von jener Zeit her und vonErfassung der Erscheinnng, daß ein gut geleiteter Handelrasch reich mache, schreibt sich
1. Das Mercantil- oder Handelssystem, welchem später
2. das Physiokratische und
3. das Adam Smith'sche Systemfolgten.
8 - 6 .
Das Handelssystem.
Der Grundgedanke dieses Systems ist: Geld alleinoder doch vorzugsweise, begründet denReichthumund die Macht der Staaten.