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Die Staatsforstwirthschaftslehre : ein Handbuch für Staats- und Forstwirthe / von Karl Heinrich Edmund von Berg
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Zweckes brachte man nach Rau folgende Mittel inAnwendung:

Durch Verbote oder ansehnliche Zölle soll die Einfüh-rung fremder Fabrikwaaren und die Ausführung inländischerRohstoffe verhindert werden. Durch die letztere Maßregelwill man die Ausländer nöthigen, statt des Rohstoffes diefertige Waare daraus, zu kaufen, ebenso wie man den inlän-dischen Fabrikanten die Lebensmittel dadurch wohlfeil ma-chen wollte. Dagegen wurde die Ausfuhr von Fabrikwaa-ren und die Einfuhr von rohen Stoffen freigegeben unddurch Prämien besonders begünstigt. Die Ausfuhr vonGold und Silber war ganz untersagt. Neue Gewerbszweigewurden auf die verschiedenste Weise unterstützt, Handelsver-träge mit andern Staaten abgeschlossen, und Handelsgesell-schaften durch Privilegien ermuntert, neue Handelsverbindun-gen! anzuknüpfen. Gleichzeitig strebte man nach Colonien,um dadurch den Waaren des Mutterlandes Abzug und sichselbst einen vorthcilhaften Handel mit Colonialwaaren zuverschaffen').

1) Joh. Bapt. Colbert, geb. 1619 gest. 1683, war fran-zösischer Finanzminister. Er faßte, um die steten finanziellenBedürfnisse zu befriedigen, den Gedanken, Fabriken und Han-del in Schwung zu bringen und so den allgemeinen Wohlstandzu erhöhen.

2) Rau I. c. S. 32, auch findet sich dort eine umfassendeLiteratur. Staatslexicon Bd. X. Art. Mercantilsystem.Schmitthenner i. c. S. 8-1.

3) In neuerer Zeit ist List zum Theil aus das Handels-system zurückgegangen und hat namentlich in den FabrikländernDeutschlands vielen Beifall gefunden, indem er das Fabrikwe-seni weit über den Landbau erhebt und den Zollschuh als die