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Die Staatsforstwirthschaftslehre : ein Handbuch für Staats- und Forstwirthe / von Karl Heinrich Edmund von Berg
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Es geht daraus hervor, daß in den deutschen Ländernnur ein Drittel der Gesammtwaldfläche in dem Besitze desStaates ist, daran und an die anderweiten in der Tabelleenthaltenen statistischen Angaben werden sich in der Folgenoch weitere Beziehungen anknüpfen lassen.

1) Die Tafel ist mit einigen Abänderungen aus v. Wede-kind, Encyclopädie der Forstwissenschaft, Stuttgart >848, ent-nommen. Wenn sich auch diese Zahlen durch die Veränderungin der Bestimmung des Culturlandes und in der Bevölkerungändern, so behalten sie doch eine geraume Zeit für die hiervorliegenden Zwecke eine genügende Genauigkeit.

8- ii.

Beziehungen der Wälder zum Staate.

Wenn aus dem Vorigen sich ergiebt, daß im Durch-schnitt sämmtlicher deutscher Länder die Waldfläche 27,1Procent des Gesammtareals beträgt, daß dieses Verhältnißaber in vielen Ländern bis über 30 Proccnt steigt, so folgtdaraus schon an sich, daß ein so beträchtlicher Theil desGesammtbesitzes die vollste Beachtung verdient. Die gebie-terische Forderung der Zeit aber, jedes Stück des Landesseiner Beschaffenheit nach, so vollständig als möglich zubenutzen, sichert dem Forstwesen, welchem eine so großeFläche des Vaterlandes zur Pflege anvertraut ist, seinehohe und wichtige Bedeutung. Aber die Fläche ist es nichtallein, es sind auch die übrigen Beziehungen, welche dieseBedeutung vermehren und welche hier kurz angedeutet wer-den müssen, weil daraus manche der zu treffenden Maß-regeln sich ergeben').

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