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>5) Heinrich Cotta, Verbindung des Feldbaues mit demWaldbaue, oder die Baumfeldwirthschaft. Tübingen 1820. —>In der F. u. I. Zeitg. von 1830 an, in v. Wedekind neueJahrb. finden sich viele Materialien für diese Frage.
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Welche Zwecke soll der Staat in Bezug auf dasforstliche Gewerbe verfolgen.
Alle Forsten des Staates, sie mögen einen Besitzer ha-ben, wer es auch sei, müssen für die Befriedigung der Be-dürfnisse der Bewohner nicht nur, sondern auch für dievollständige Erreichung aller der Zwecke sorgfältig und gleich-mäßig beachtet werden, für welche die Natur die Wälderbestimmt hat (h. II). Die Frage, welches die richtige Mengevon Wald für ein Land fei, ist daher eine sehr wichtige,denn sie hat natürlich den größten Einfluß auf die Holz-production, daneben ist der Nachtheil von zu viel Waldebenso zu erwägen, als der von zu wenig, denn die Nach-theile dieses in klimatischer Hinsicht eines Theils und dieungenügende Benutzung der zu großen Holzerzcugung andernTheils, sind gleich erheblich für den Zustand des Volkes.
Wenn die Staats-Regierung auf der einen Seite fürdie Anzucht der Wälder Sorge zu tragen hat, in so ferndie Verhältnisse des Landes dieses verlangen, wenn immerfür die möglichst vollständige Benutzung des Holzes gesorgtwerden muß, so ist auch auf der andern Seite da auf Ver-änderung der Wälder zu wirken, wo ihre Masse zu großist, und vorzüglich da, wo sie solchen Boden einnehmen,welcher etwas Besseres als Holz zu tragen vermag.
Man hat sich deshalb allgemeine Sätze über die Wald-