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das Princip der Nationalökonomie die Beibehaltung derHolzungen-im Staatsbesitze? und wenn das auch nicht; —sind Holzungen in streng finanzieller, also doch stets natio-nalöconomistischer Hinsicht zur unmittelbaren Staatssinanz-production geeignet oder nicht? Beides wird bejahet.
Lotz"), ein geachteter Staatswirth, legt der Wald-wirthschaft nur einen sehr geringen mittelbaren Werth bei,als Mittel andere Güter zu erwerben, denn der unmittel-baren Wirksamkeit als Brennholz und Bauholz, wird ebeneine große Wichtigkeit nicht beigelegt. Wenn der Waldbauauch noch so nothwendig oder wichtig sein mag, so langedas Brenn- oder Bauholzbedürfniß einer Gegend, oder ihrBedarf an Wcrkholz für andere Waaren, oder Holz zumHandel noch nicht ausreichend gedeckt erscheint, so ist dasdoch immer die Grenze für die Beurtheilung der Wirth-schaftlichkeit des Betriebes. Lotz folgert ferner, daß, wenneine Gegend mehr Getreide producirt, als die Einwohnerbedürfen, so vermehrt sich die Bevölkerung, aber zu vielHolz könne nie mehr Menschen schaffen. Niemals dürfeman Wälder auf Kosten des Ackerbaues und der Viehzuchtpflegen, es wird das geradezu für eine „Unwirthschaftlichkeitund wirkliche Versündigung am Menschengeschlecht" erklärt.
Irgend eine höhere Auffassung des Forstwesens zumStaate findet sich nicht, keine Würdigung der Holzzuchtauf absoluten Waldboden, keine Beachtung der mannichfachenNcbenproducte, ebensowenig wie eine Erkenntniß der Wich-tigkeit der Wälder im großen Haushalte der Natur. Ganzin diese Fußtapfen tritt der folgende Schriftsteller.
Pölitz') (2.-Thl. S. 138) gedenkt der Forstwirthschaftbei der Landwirthschaft und deren verschiedenen ftaatswirth-