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Die Staatsforstwirthschaftslehre : ein Handbuch für Staats- und Forstwirthe / von Karl Heinrich Edmund von Berg
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Riedel*) reihet den „Waldbau oder Forstwissenschaft"unter das Gewerbe des Landbaues und der Thierzucht ein,legt ihm aber, obwol er annimmt, daß der Waldbau häu-fig den übrigen Zweigen des Landbaues an Ergiebigkeitnachstehe, weil sein-Ertrag weder die Nutzungen des Grundund Bodens, noch des daran gewandten Capitals befrie-digend vergilt, doch einen höhern Werth bei, als die ebengenannten staatswirthschaftlichen Lehrer. Riedel gesteht demHolze, als Brennmaterial und als Hülfsstoff zur Erzeugungvieler Sachgütcr, einen unmittelbaren Werth zu, würdigetdie Nebenprodukte, erwähnt des Waldes als Schutzmittelanderer Zweige der Landwirthschaft gegen widrige Natur-ereignisse und unterscheidet sehr wol den unbedingten Wald-boden. Die Niedrigkeit der Holzpreise werden aus dergroßen Masse der Wälder hergeleitet und die Nachtheile da-von erörtert. Der Holzbau behaupte einen angemessenenStand erst dann, wenn alle auf den Waldbau verwendetenProductionsmittel an Arbeit, Grundstücken und Capital ingleichem Betrage ersetzt werden, wie die Productivität der-selben bei anderer Art der Anwendung deren Nutzwerthdarstellt.

Schmitthenner^) betrachtet den Werth der Waldun-gen in dem Gesammtsystem der Nationalwirthschaft, in Bezugaus ihren Einfluß auf die physische Beschaffenheit der Län-der und nach dem öconomischen Nutzen ihrer Producte. Ererklärt den Werth der Waldungen als einen außerordentlichbedeutenden, der aber deshalb nationalöconomisch anders zubemessen sei, als privatöconomisch. Während die Privat-öconomie den Wald, wie jedes andere vcrtauschbarc Gutbetrachte, müsse derselbe „von dem Standpunkte der National-