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Zweiter Band.
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Uruguay

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Dt retro

Pferde bewohnt, und Viehzucht ist auch die Haupt-beschäftigung der größtentheils als rohe Hirten leben-den Bewohner. Handwerke werden nur wenig be-trieben , dagegen ist der Handel mit Häuten, Fleisch,Talg, Hörnern, Roßhaaren, Wolle rc. bedeutend.Im Jahre 1861 betrug die Einfuhr in den De-partements Montevideo, Salto, Paisandu undCerro Largo Total 9,642,522 Piaster, die Aus-fuhr 7,576,257 Piaster. — Die Hauptstadt istMontevideo (j. fc.); außerdem sind zu erwähnen:Salto, bedeutendster Handels- und Hafenplatzam Uruguay, und nach Montevideo der erste Han-delsplatz der Republik, Sammelpunkt der Ausfuhr-produkte der gesummten nordwestlichen Länder vonUrnguah, sowie sämmtlicher Erzeugnisse, welche dassüdwestliche Brasilien hervorbringt. Maldo nado,östlich von voriger, 5000 Einw., mit schönem Hafen.Colonial de! Sagramento, am Laplata,Buenos-Ayres fast gegenüber, Hafenstadt mit5000 Einw.

Geldwährung. Nach dem neuen Münzgesetzvon 1862, seit 1. Januar 1863 in Kraft, tritt beider Buch- und Rechnungsführung der Silber-p e s o, getheilt in 100 C e n t e s i m o s, in Stelle desNominalpeso, Peso corriente (= 1 Thlr. 4 Sgr.7 Pf. preuß. Crt.) von 800 Centesimos.

M ü nz e n. Im Jahre 1854 wurde die Prägungvon Goldmünzen zu 1 Escudo oder Patacon, zu2 und 4 Escudos (Patacones) im Feingehalt von21 Karat oder 875 Tausendtheilen verordnet. Da339,8.--,sg Stücke zu 1 Eöcudo auf das Münzpfnndfein Gold gehen müssen, so ist der Escudo 0, U72 ideutsche Krone werth; doppelte und vierfache nachVerhältniß. Auch die Prägung von Silbermünzenzu 5, 2^/2 und IV4 Realen im Feingehalte von833V« Tausendtheilen wurde in genanntem Jahredurch Gesetz verfügt, und da 46,,171 5-Realenstückauf das Münzpfnnd fein gehen müssen, so ist letz-teres 191/2 Sgr. preuß. Crt. = 1 Fl. 8y 4 Kr. im521/2 Fl.-Fuß = 97, 6 Nkr. im 45 Fl.-Fuß werth;die 21/2 und li/ 4 Realenstücke nach Verhältniß. InKupfer Stücke von 40,2,, und 5 Centesimos. — Einschon erwähntes Gesetz von 1862 erklärt die Gold-dublone und den Silberpeso zur Nationalmünze derRepublik. Die Dublone im Feingehalt von 917Tausendtheilen oder 22 Karat und im Werthe von10 Silberpesos soll 16 Grammen, 970 Milligram-men wiegen; halbe und Vierteldublonen nach Ver-hältniß. Der Silberpeso im gleichen Feingehaltsoll 25 Grammen, 480 Milligr. wiegen; 50, 20,1»und 5 Centesimos-Stücke nach Verhältniß. — Fürdie kleineren Bruchtheile soll in gleicher Qualitätdie nöthige Kupfermünze ausgeprägt werden unddas gegenwärtig circulirende Kupfer von 40,2» und5 Centesimos, mit deni Werthe von einem, zwei undeinem halben Centesimo inzwischen die Stelle derneuen Münze vertreten. Diese neuen Münzenscheinen aber bis jetzt noch nicht geprägt worden zusein. — Umlaufende fremde Münzen sind hier vor-züglich die spanischen Piaster, die Gold- nnd Silber-münzen der übrigen südamerikanischen Staaten, dienordamerikanischen Dollars, die englischen Gold-münzen, die französischen, italienischen und portu-giesischen Gold - und Silbermünzen.

Papiergeld. Privatpapiergelder sind die Notenmehrerer Banken in Montevideo.

Wechselrecht ist das französische.

Maße und G e w i ch t e sind jetzt laut Gesetz vom

20. März 1862 die französisch-metrischen. FrühereMaß- und Gewichtsverhältnisse s. Arg entinis cheRepublik.

Usanzen, Handelsusanzen, Handels-gebräuche, nennt man solche im Handelsverkehrangenommene Gewohnheiten, welche durch die Ge-setzgebung nicht angeordnet sind, aber von denKaufleuten einer Stadt oder eines Landes als gültigangenommen und als gesetzliche Vorschriften befolgtwerden. Sie werden auch oft nach dem Gewohn-heitsrechte vor Gericht anerkannt, doch nicht immer;auch sind oft die Ansichten der Richter und der Ge-richtsbeisitzer aus dem Handelsstande und anderererfahrener Kaufleute nicht übereinstimmend darüber,da sie überhaupt meist Widersprüche in ihrer Aus-legung zulassen, und sie geben daher häufig Veran-lassung zu Streitigkeiten nnd Prozessen. In vielenFällen werden dann Gutachten und Pareres vonSachverständigen darüber eingeholt und oft nachdiesen entschieden.

usnin, Usninsäure, ist ein gelber Farbestoff,der aus verschiedenen Flechtenarten, hauptsächlichder Usnea, dann aus Parmelia, Cladonia u. st. er-halten wird. Durch überflüssige Kalkmilch, womitdie Flechten gekocht werden, zieht man den Farbe-stoff aus, welcher gewaschen und mit heißem Alkoholbehandelt wird. Das Usnin krystallisirt dann ingoldgelben, glänzenden Blättchen, die ohne Geruchund Geschmack sind. Sie lösen sich in kalter Schwefel-säure und werden durch Wasser mit blaßgelberFarbe gefällt. Mit ätzenden Alkalien geben sie einschönes Karminroth, das vom Orcin sich wesentlichunterscheidet.

Uso, UsoWechsel, s. Wechsel.

Usotara, s. Tara.

Uta , Rechnungsmünze in Bantam auf der InselJava.

Utensilien-Conto, s. Mobilienconto.

Utrecht, Hauptstadt der gleichnamigen, niede^ländischen Provinz am alten Rhein, von dem sichhier die Vecht absondert, hat 55,000 Einw., 2 Ka-näle, die sich durch die Stadt ziehen, einen k. Palastoder das sogenannte Haus vom Loo, wo 1713 derUtrechter Friede geschlossen wurde, eine Universität,einen großen Dom, eine lateinische Schule und eineThierarzneischule, eine Münze, eine Handelskam-mer, Schiffsbau, Leinwandbleichen, Zuckersiedereien,Salzraffiuerien, Metallgießereien, Brennereien, Fär-bereien, Spinnerei nnd Weberei in Baumwolle,Wolle und Seide. Es sind außerdem 150 Fabrikenin Sammet (eine Plüschart), Teppichen, Schnupf-tabak, Cigarren, Bleiweiß, Bein- und Metallknöpfen,Seife, Leder rc. vorhanden, womit sich der bedeu-tende Handel einerseits, und mit Getreide undSchlachtvieh anderseits beschäftigt. Utrecht ist eineHauptstation der niederländisch-rheinischen Eisen-bahnen, von wo der eine Schienenstrang nordwemlich nach Amsterdam, der andere südwestlich amRotterdam führt; auch die Linie nach Zwolle wurdenenestens eröffnet. — Die Wechselcourse werdennach den Normen von Amsterdam notirt.

Rechnung, Münzen, Maße u. Gewichte,s. Niederlande.

Utrechter Sannnet , s. P l ü s ch.

III retro heißt wie umstehend, utsupra, wieobenstehend. Man bedient sich dieser Ausdrücke zu-weilen in Bezug auf ein kurz vorher angegebenes