Band 
Zweiter Band.
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747
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Wien

auf Frankfurt am Main . .

„ Genua.

„ Hamburg.

„ Konstantinopel und Smyrna

,, Livorno.

„ London .

,, Mailand .

,, Paris, Lyon, Marseille„ Prag und Trieft ....

„ Venedig ......

für 100 Fl. südd. Währung.

„ 1(0 Lire ital.

„ 100 Banco Mark.

„ 100 türkische Piaster.

„ 100 italien. Lire.

„ 10 Pfund Sterling.

„ 100 italien. Lire.

,, 100 Franken. ,

„ 100 Fl. österr. Währ. (Banknoten).„ 100 Fl. österr. Währ. in Silber.

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Alle Notirungen sind für 3 Monat Wechsel, nur Bukarest und Konstantinopel für 30 Tage Sicht.Die Course der Geldsorten werden für das Stück angegeben.

Das Wiener Coursblatt enthält die Noti-rungen aller österrcich. Staats- und Jndustrieeffectenund zerfällt in folgende Abtheilungen:

1) Die öffentliche Schuld, a. des Staates, b. derKronländer, welche für Fl. 1(0 des Nominalwerthesnotirt werden.

2) Ständische Domestikalobligationen, welche eben-falls so notirt werden.

3) Actien, diese sind für das Stück in Fl. österreich.Währung notirt.

4) Pfandbriefe werden für Fl. 100 des Nominal-werthes notirt.

. 5) Prioritätsobligationen. Von diesen sind sämmt-liche für Fl. 100 des Nominalwerthes nur Staats-und Südbahn-Prioritäten für das Stück notirt.

6) Lotterieeffectcn werden sämmtliche insofern sienicht zur Staatsschuld gehören und in dieser Rubrikaufgeführt sind pr. Stück gehandelt.

Wechsel-Usanzen. In Wien zahlbare, aufeine fremde Währung lautende Wechsel, welche nichtin dieser bezahlt werden, sind am Vormittage ihresVerfalltages in österreich. Währung einzucassiren,und zwar zum Dnrchschnittscourse, oder wenn einsolcher nicht notirt worden wäre, zum Mittel zwi-schen „Brief" und „Geld" des „letzten Courses"vom vorhergehenden Tage nebst Zuschlag des Bank-sPlatz-) Disconto des fremden Platzes für 90 Tage. —Die Commission ist sehr verschieden und beträgtzwischen V2 —V» "/». Die Courtage gesetzlich J 4Promille vom Verkäufer und Käufer.

Banken. 1) Die österreichische National-bank, welche in Wien ihren Sitz hat, wurde imJahre 1816 hauptsächlich zu dem Zwecke gegründet,da« Papiergeldwesen des Staates zu ordnen. DerFond derselben besteht aus 100,000 Actien, aufdenen nicht angegeben ist, welchen Geldbetrag sierepräsentiern. Sie wurden nämlich ursprünglichsiegen Erlegung von 1000 Fl. des früheren Papier-geldes (Einlösungs- und Anticipationöscheinen) und100 Fl. Silbermünze ausgegeben; das auf diese Artbei der Bank eingehende Papiergeld lieferte sie andie Staatsregiernng ab, welche es vernichtete undder Bank dagegen eine gleiche Summe in 2(4 %Staatsobligationen übergab, welche sie später zu50 o/g ge^eu Conv.-Münze (100 Fl. der letzterengegen 200 Fl. der Obligationen) wieder einlösteund ebenfalls vernichtete. Auf diese Weise erhieltdie Bank 600 Fl. Conv.-Münze für jede Actie;da sie aber den Cours des alten Papiergeldes auf75 seines Neu »Werthes festsetzte und eö auch dazunur einlöste, so beträgt die für eine Actie geleisteteZahlung nur 500 Fl. Conv.-Münze. Im Auslandemmmt man gewöhnlich 1000 Fl. dafür an, doch ist^ richtig, wenn mau den Nominalwerth mit Fl. 700Conv.-Münze oder 735 Fl. österreich. Währung au-Ulmmt, da die Zinsen nicht nach Procenten festgesetzt

sind und der Cours der Actien für das Stück be-stimmt ist. Jede Actie erhält nämlich unter demNamen Dividende 30 Fl. feste Zinsen und außerdemnoch eine Superdividende vom Gewinnüberschusse,welche immer sehr bedeutend ist und in der Regelmehr als das Doppelte der festen Dividende betragenhat, weshalb auch die Bankactien immer einen hohenCours haben. Die Dividende und die Super-dividende werden halbjährlich im Monat Januarund 1. Juli bezahlt. Die Actien lauten auf denNamen, können aber durch bloße Ausfüllung derauf der Rückseite stehenden Rubriken cedirt werden-Die Geschäfte der Bank bestehen: a) In der Ausgabeund Einlösung der Banknoten, welche auf 1, 5, 10,100 und 1000 Fl. lauten; sie soll ihre Noten eigent-lich jederzeit auf Verlangen gegen Silbergeld ein-lösen, aber dies hat in Folge der ungünstigen Ver-hältnisse der letzten Jahre nicht oder nur in sehrbeschränktem Maße geschehen können und deshalbhat das Silbergeld bisher ein bedeutendes Agio ge-geben. b) In Uebernahme von werthvollen Gegen-ständen: Gold und Silber in Münzen, Barrenund Geräthschaften, in- und ausländischen Staats-papieren, Privatgeldurknnden rc. gegen Entrichtungeiner Gebühr, deren Höhe nach den Gegenständenverschieden ist. 0) In Discontirung von in Wienzahlbaren Tratten und eigenen Wechseln, die aufwenigstens 300 Fl. lauten, nicht länger als dreiMonate zu laufen haben und wenigstens durchdrei anerkannt solide Unterschriften verbürgt sind.ä) In Leistung von Vorschüssen auf Gold und Silberund inländische Staatspapiere; auf Münzen undStaatspapiere muß der Vorschuß wenigstens 500 Fl.,auf anderes Gold und Silber wenigstens 4000 Fl.betragen; er wird auf nicht weniger als 15 und aufnicht mehr als 90 Tage gegeben und die Bank kann6 04 jährliche Zinsen dafür nehmen, doch berechnetsie gewöhnlich auf Staatspapiere nur 5*4 und aufGold und Silber nur 4 %. e) In Eröffnung vonlaufenden Rechnungen zum Behuf von Girogeschästendurch Ab- und Zuschreiben von Zahlungen von einemConto auf ein anderes, f) In Anweisnngsgeschäften,indem die Centrälcasse in Wien für die ihr über-gebenen Geldbeträge Anweisungen an Ordre auf dieFilialverwechslnngscassen und diese dergleichen aufdie Centralcasse.ausstellen. g) Die Hypothekar-abtheilung der Nationalbank gibt Vorschüsse aufRealitäten bis zur Hälfte des Schätzungswerthesgegen die Hinausgabe von Pfandbriefen. — Die Bankhat jetzt in allen Proviuzialhauptstädten Filiale.

2) Die Kreditanstalt wurde im Jahre 1856gegründet und zwar ist ihr Actienkapital auf 100Millionen Gulden festgesetzt, von welchen jedoch nur60 Millionen emittirt wurden. Eine weitere Actien-emisston ist nicht zu erwarten, da sich die 60 Mil-lionen mehr als hinreichend erweisen. Die Firma der