462
Wein, Weinrebe.
Transport . 22 Fl. — Kr. 45-I Fl. 40Kr.
Taglohn für das Rcbftichlcrlcscn . 5 „ — „
Wingcrtswcge zu machen ... 2 „ — „
Schützcnlohn ...... 3 „ — „ 32 „ — „
x) Steuern. Grundsteuern jährlich 45 „ — „
Gemeindeumlagen, Schützcngchalt rc. 20 „ — „ 65 „ — „
6) Faßankauf. Ankauf von 2 Stückfässern für dieRiesling, Traminer und Rolländer Weine, welchesammt Faß verkauft werden, zu 26 Fl. das Faß 52 „ — „i) Arbeitslohn, Heb- und sonstige Kosten. Taglohnfür 8 Leser im Herbst während 8 Tage, ö 20 Kr.
pro Tag.21 Fl. 20 Kr.
Desgleichen für 1 Austräger 8 Tage,
zu 30 Kr. den Tag.4 „ -- „
Fuhrlohn während 8 Tage, zu 2 Fl.
den Tag.16 „ — „
Keltcrtaglohn für 2 M. während 10T. 10 „ — „
Holz für daö Brühen der Fässer . 5 „ — „
Kieferlohn, Schwefelspahn und Oelfür die Lichter. 5 „ — „ 61 „ 20 „
L) Für Unterhaltung der Gcbäulichkciten ... 4 „ — „
Summa 1 669 Fl. — Kr.
In dieser Rechnung sind die kleinen Arbeiten, als: Gerten,Biegen, Nebenlesen, dieselbe binden und nach Hause bringen, sodannLaubaufheften, solches sammeln, binden und nach Hause bringen,nicht gerechnet, weßhalb auch für Reben und Laub, was gewöhn-lich die Winzer für diese Arbeiten erhalten, nichts in der Einnahmeerscheint.
Eben so kommt für ^ Morgen Wingcrt auszuharren, daö Feldzu Gerste und Klee zu bereiten, sodann für Saatgerste, Kleesaamenund Säerlohn nichts in Angabe, wogegen auch für die abgängi-gen Pfähle nichts in Einnahme steht.
ES könnte auffallend erscheinen, daß bei der Taxation der Röt-ter bis zu dem Alter von 4 Jahren, nebst Zurechnung der Zinsenzu 3 pro Cent von dem Grundkapital, auch die Baukosten, Steu-ern, Dung, Pfähle, Rotterlohn rc. in Aufrechnung gebracht sind,da dieselben doch in den jährlichen Ausgaben erscheinen und amEnde nicht wieder in Abzug kommen; allem dies kann nicht andersstattfinden, denn obgleich die Zurechnung jedes Jahr bei den sichvorfindenden Röttern bis zu dem Alter von 4 Jahren geschieht,so wird dadurch doch das Grundkapital des ganzen Weingutesnicht erhöht, weil an den älteren Weinbergen auch jedes Jahr ebenso viel wieder verloren geht. Diese jährliche Wertschätzung vo»jedem zu dem Wcingutc gehörigen Theile und besonders der junsgen Röttcr, soll nur dazu dienen, um nachzuweisen, wie vi^Kosten ein junger Weinberg verursacht bis zu dem Alter von ^
l
l