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Oekonomische Pflanzenkunde der landwirthschaftlichen Kulturgewächse / von K. Robert Herrmann
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Wein, Weinrebe.

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! Jahren, oder bevor er in einen nur etwas tragbaren Stand ge-! bracht wird.

2) Einnahme oder Ertrag des Weinguts.

Da die Halste dieses Weingutes als vollkommen tragbar zu be-trachten ist, so kommt deren Flächeninhalt hierher mit 7 Morg. 2 Biert.Sodann der Flächeninhalt, welcher von der an-dern Hälfte, namentlich von den Rettern und altenWeinbergen als vollkommen tragbar angenommenwird, mit ^ der Hälfte oder ^ vom Ganzen m it 1 2

Es wären also für völlig tragbar anzunehmen 9 Morg.Biert.,welche in einem vollkommenen Weinjahre ertragen, auf den Morgen12x Ohm gerechnet, 112^ Ohm oder 15 Stück Wein. Auf 3Jahre vertheilt, beträgt dies für jedes Jahr 5 Stück, wovon2 Stück Riesling mit Tramincr vermischt und Rolländer sammt

Faß zu 300 Fl. das Stück. 600 Fl. Kr.

! 3 Stück Oestcrreicher und Klcinberger ohne Faß,zu 100 Flaschen das Stück. .540

zusammen erlöst wurden 1140 Fl.Kr.Der Erlös für Pfähle und Stöcke von 4 Morgenauögehauenem Wingcrt kommt, wie oben schonerwähnt wurde, wegen der Zubereitung des Feldeszu Klee und Gerste nicht in Einnahme.

Für die Gerste von ^ Morgen auögehauenem Win-gcrt, 5 Haufen, zu 3 Fl. der Haufen oder 10

Garben.15 Fl.

Für 2 Morgen Klee auf dem Felde ver-kauft, zu 20 Fl. den Morgen . . . 40 5 5

zusammen . 1195FI.-Kr.

Hiervon kommen in Abzug:

1) die oben dctaillirtcn Ausgaben mit . . 696 Fl. Kr.

2) Die Zinsen von diesem Betriebskapital, von 9

Morgen zu 5 pro Cent gerechnet, .... 26 6

3) Die Zinsen von dem im Inventarium nachge-wiesenen Kapital von 471 Fl. für 1 Jahr, wegenAbgang und Reparatur an den Gegenständen

7^ pro Cent gerechnet.35 19

4) Für Kosten beim Weinvcrkauf und Abfüllen, Fuhr-lohn von 3 Stück Klcinberger und Oestreicher

Wein, zu 4 Fl. das Stück,.12

Provision bei dem Verkaufe für das Stück 1 Fl.

45 Kr., also von 3 Stück.5 15

zusammen . 774Fl. 40Kr.

bleibt Reinertrag . 420Fl.20Kr.,wonach sich das Grundkapital zu pro Eent verzinset.

Bei vorstehender Berechnung ist angenommen, daß alle Arbeitenbezahlt werden müssen. In dieser Lage befindet sich ein Gutsbesitzer,