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Die Landwirthschaft.
Nach ihm nahm Baumstark wieder das Ruder und führt es bis jetzt noch, vielstark und kühn selbst, wie es in letzter Zeit scheinen will. Vol
Hohen Ruhm erwarb sich dort noch der Chemiker Schulze. In der solö
„Nachricht über die königl. staats- und landwirthschaftlicke Akademie zu Eldena uns
bei Greifswald" — ist ausgesprochen, daß dieselbe bestimmt sei: best
1) angehenden Landwirthcn Gelegenheit zu geben, eine gediegene zeitge- ten
mäße, wissenschaftlich-praktische Berufsbildung zu erwerben, nachdem sieschon einigermaßen praktisch in der Landwirthschaft vorge- Um
bildet sind; In,
2) Studirenden der Rechts-, Staats- und Cameralwissenschaft die Gele- Es
genhcit darzubieten, sich für den künftigen Staatsdienst in einem Grade und erh
in einer Art vorzubereiten, wie es auf Universitäten allein nicht möglich ist. soll
In dieser letzten Hinsicht soll sie eine wissenschaftlich-praktische Bildungsanstalt Ale
für künftige Domainen-, Regiernngs- und Stcncrbeamte und für Oekonomie- St
commissarien sein und hat sich namentlich bei kurzem Besuche schon für die geiz
Weiterbildung von Gerichts- und Negiernngs-Referendarien, denen das eigent- der
liche Staatsexamen bevorsteht, als sehr geeignet bewährt. Na
Attribute und Lehrkräfte sind vortrefflich vorhanden. Nächst den Camera- meilisten und Landwirthen hören auch Forstwirthe die Kollegien. Der ganzeCnrsns ist auf 2 Jahre berechnet. — Als Vorbedingung zur Ausnahme sind Um
gestellt: das zurückgelegte 18. Lebensjahr, — ein Maturitäts-Zcngniß (Gymna- Se
sial - Absolutorimn) oder die nöthigen Elementar-Borkenntnisse. 5g
Gewünscht wird sehr, daß die Aufzunehmenden wenigstens aus Secunda der tift
Gymnasien oder aus einer höhern Gewerbe- oder Realschule entlassen seien; Th
endlich, daß die eigentlichen Landwirthe mindestens ein Jahr bereits in der fest
landwirthschastlichen Praxis gewesen seien, oder doch sonst irgendwie sich eine auc
nähere Kenntniß der landwirthschastlichen Praxis erworben haben. — Die Ein- Ali
tretenden werden an der Universität Greifswald als Studirendc immatriculirt.
Auf der Akademie haben die Gesetze für die Studirenden der Universität Gil- wa
tigkeit und es bestehen noch besondere Vorschriften für die Akademie. In
Das Honorar für den Unterricht beträgt für 1 Semester im 1. Cursus La,
60 Thlr., im 2. Cursus 35 Thlr. Es dürften 450 fl. rhn. mindestens für lich
ein Jahr erforderlich sein.
Ueber die jczeitige Frequenz der Akademie liegt uns Nichts vor, als Be
Schulze's eigene Angabe in den deutschen Blättern, Heft I. Diesen nach Me
hatte Eldena von 1835 bis 39 an 213 Akadcmisten — also im Jahr 53 aus IV
den drei obengcnannten Abtheilungen der Cameralisten, Forst- und Landwirthe.'— Un
les
Jena. Si
Ja
Nicht bloß um dem studirenden Landwirthe Gelegenheit zu geben, sichKenntnisse zu verschaffen, sondern auch, um seine ganze Persönlichkeit zmzu vervollkommnen, errichtete der nach Sturm's Abgang nach Bonn in ein
Jena habilitirte Privatdocent und spätere Professor F. G. Schulze 1826 am
ein landwirthschastliches Institut und erließ ein Programm: „Ueber Wesen und zulStudium der ökonomischen Wissenschaften, Jena, 1826." Als Bestimmung der wcAnstalt wird angegeben: Bildung angehender Land- und Staatswirthe oder Di
Cameralisten. Auch hier sollen sich die jungen Männer erst einige Zeit vorher die
mit der Landwirthschast praktisch beschäftigt haben. Trotz der vielen Schriften Pr
Scknlze's über die wissenschaftliche Begründung der Landwirthschastslehre und In
insbesondere die Methode des Unterrichts hierin, ist zwar viel von Deutschthümlerei, um