Band 
[Theil. XVII.- XVIII.]
Seite
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Stein.

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Steiinsche Gcfällen erhalten» ist aber gleich im folgenden Jahrgestorben» und hat darauf eriagtcr König die bemelte Geselleweiter durch einen Schafuer verwalten lassen; die Stadt Zürichaber hat als K'astvogt und Kraft obbemerkter Uebergab was sievon des Stifts-Gcfällen beziehen können, zu ihren Händen ge-nommen , und auch einen Amtmann darüber gesetzt»und dieselbean die noch übergebliebene Mönchen» und hernach an die da-selbst bestellte Kirchen« und Schul-Diener , auch Arme bis an-hin verwendet, und zwar Anfangs unter vielen Streitigkeiten,zu deren Abhebung A. 15^8. Gesandte an Kavser kerstmsn-cium I. nach Prag abgeschickt, auch viel Zusammenkünften ver-gebens gehalten worden, und ein jeder Theil so viel von denGcfällen bezogen, als es ihme möglich gewesen; es hat auchA. 1540. sich der von dem leisten Abt zum Verwalter der Prob-stey Klingenzcll in der Landgrafschaft Thurgaü verordnete Jo-hann Nüsperli mit der Stadt Zürich verglichen, diese dem StiftStein zugehörige Probftcy nach seinem Absterben zu übergeben,hat aber An. »54z. selbige verlassen» und sich nach obbemel-ten Rattvlfzell begeben, und ist von den daselbst noch gewese-nen wenigen Mönchen zu einem Abt von Stein erwehlet wor-den ^ gleich auch nach seinem Absterben A- 1555. Martin Gei-ger, der hierauf A. ^70. in dein Fürstenbergischen an einemOrt genannt Bühel ein etwelche Klösterliche Behausung undKirch bauen lassen, und A. 1574. auch die Herrschaft Steineggin der Land. Grafschaft Tbnrgaü erkauft, auch A. 1581. dieseHerrschaft und alle des Stifts Stein Frevbeits-und andereBriefe der Stadt Zürich übergeben, wie unter dem Articul Sei«aer: das mehrere angebracht worden: er ward foglich Von demBischof zu Costanz der Abt-Stell entsetzt, und haben die nochübrige Mönchen im gleichen Jahr den damahligen Abt ünstresmvon Petcrshansen zu einem Abt des Stifts Stein postuliert, und istdaraufA. 15 8 Z- erstlich durch Vermittlung Evdgenößis. und Oester-reichischer Schied-Richtern, und hernach von beyden Theilen einVerglich errichtet und erleüthert worden, was für diesem Stiftzugehörig gewesene Gcfälle der Stadt Zürich, und welche dempostulierten Abt von Petershausen zuständig seyn sollen, welcherVerglich, nncrachtet immittelst auch öfters Anstösse und Miß-verstand-