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fen ^ok 3 nni 5 von Freyburg nicht vollstrecken mögen. ErmeldtenGraf Wilhelms Sohn Johannes erlangte ^ 1427. auch das Bur-ger-Recht in der Stadt Bern, schickte 1468. derselben einigeHilfs-Völker zu in dem Zug nach Müllhausen, und erhielt 1471.von derselben Beystand in dem mit dem Bischthum Basel wegender Herrschafft Leautremonc gehabten Streit; auch sein SohnOauclius bekam 1478. das Bürger-Recht in der Stadt Bern,nach dessen Absterben VctllgnZin 1522. durch seine Tochter k.ouil'ean ihren Ehemann kenrnum Grafen von (Milane kommen, undder auch das folgende Jahr das Bürger-Recht in der Stadt Bernerlanget: Nach dessen 1565. erfolgten Tod seine beyde Tochter-Männer Graf Johann Friedrich von Madruz voll üuy und derGraf von lourniel sich ulllVsIIznAin auf verschiedene auch rechtlicheWeise gezanket, bis selbiges 1^79. der Stadt Bern in Ansehungihres wegen darauf gehabten Pfand-Schilling erlangten Rechtensall offenem Gericht zu VsIIsnZin zugesprochen worden. Die StadtBern hat VaiignZsin 1584. dem Herzogen von I.onZueville alsBesitzern von Neuckatel oder Neuburg, vermög eines gemachte»Verqlichs überlassen, dessen Nachkommell und Erben selbiges auch,ohnerachtet der hernach von Friedrich Herzog von Würtemberg,Grafen von Mömpelgard 1589. und eines Marggrafen vo°ilisnl
162^ darauf geinachten Ansprachm, behalten, bis den z. dilov.
1727. die z Ställde von dleucbarel oder Neuburg nebst dieserSouverainität auch die von Vgllsnxin König knäerico l. in preui-sen rechtlich zugesprochen, welcher und feine Nachfahren selbiges auchals eine Sonverainität ihrem Titul einverleibet.
Diese Landfchafft oder Souverainität hat mit der von Neu-ckatel oder Neuburg gleichenKöniqlichen 6ubernstoren un-Staats-Raht, auch von Kön allgemeillerl Beamtete den allgemeinen Seckel-Meister, den Canzler, den General-Eommillsrium und ^llvoca-ten, von welchen unter selbigem Artieul das mehrere schon ange-bracht worden; der König aber ernennet einen eigenen krocurstornvon VsHanZin, der desselben Geschäfft in dieser Souverainität be-sorget : so dann sind auch Nsires oder Meyer über jede der 5 dar-unter gehörige Meyereyen und hat ein jeder auch seinen Statt-halter.