Band 
[Theil. XVII.- XVIII.]
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ihrer Freyheiten ihnen versprochen, auch wann es nöthig seynwerde, sie aus die Bunds-Tag zuberussen, und zu denen gemei-nen Rathschlägen zu ziehen: es träte auch i-siz. der durchdie Eydgenoffen und Graubündner wieder in sein HcrzoßthumMeyland eingesetzte Herzog ^3ximiliuou8 denerr 111. Bnndtenseine an diese Landschaft gehabte Rechte ab; da aber isis.der König von Frankreich das Herzoqthum Meyland wiederuinin Besitz bekommen, haben die seinige allch gesucht die Veltli-ner durch Versprechungen und andere Mittel an sich zu bringen,und obgleich einige Gemeinden, als Lalpsno, ^raons <Lc. undsonderlich der Adel Anmuhtung darzu gezeiget, wurden doch die111 . Bnndt von dem allgemeinen Land-Raht der Landschaft derTreu versicheret, und obgleich auch Anstalten zur Einnahm der-selben mit Völkern gemacht worden, würd doch solches nicht wei-ter als gegen die sogenannte l'repievi qewaget, und hat gedachterKönig in dein mit den Eydgenoffen und Graubündneren 1516.geschlossenen ewigen Frieden dieser« die Wahl gelassen eine Sum-ma Gelts anzunehmen, und diese »lebst andern Landschaften zudes Königs Handen wieder zu übergeben, oder aber selbige ohneAllnahm derselben zubehalten, welches sie auch gethan, und auchisi8. in der mit Kayser Naximilimo 1 . errichteten Erbvereinvon selbigem angenohmen worden, daß diese Landschaft in der111. Bündten Gewalt stehe. Von denen krieglichen Handlungendes ^ob3nne8 ^scobi Neöici in diesen und den benachbarten Land-schaften von 152z. bis ä. iszr. (in welch letsterm Jahr auchdie sogenannten Irepicvi von dem Veltlin abgesondert und demHerzogthum Meyland einverleibet worden:) kan unter dem Arti-cul lVleclici und Grallbündten das mehrere weitlaüffig nachge-sehen werden, und unter diesem leisten Articul auch was r^84.und issi. für verrätherische Anschlag wider das Veltlin gemacht.

I6oz. das sogenannte kort äe kuentes an den MeylandischenGränzen dieser Landschaft allgelegt worden, und von H. 1620.bis 16Z7. meiner Aufruhr lind Empöning der Einwohnernvon Veltlin gegewdie 111 . BüiA von dieseren und ihren Franzö-sischen, Zürikb-und Bernerischen Hilfs-Völkern, und auch denKaiserlichen lind Spannisch - Meylandischen dell gedachten Ein-woyneren beygestandmen Volkeren und sonsten vorgegangen bis' 1637.