Band 
[Theil. XVII.- XVIII.]
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le) aus sich selbst, und eingebohrnm Veltlinern zu erwehlen,welcher letztere, so ofte es vorfallende Geschäfte erforderen, zu-sammen kommt, gemeiniglich aber sich alle zwey Jahr einmal zu8onclrio in der Wohnung des Landhaubtlnanns versammlet, dadann in Beyseyn des Laiidtshaubtmarms oder eines seiner Canz-leren das Nothwendige in Berathschlagung gezogen wird, wel-ches vornemlich Haushaltungs - Sachen zum Gegenstände hat:dieser Raht bestehet aus denen von den legieren abordnendeneint oder mehreren HZc-men, davon aber nur e. Stimmen nachder Ordnung der fünf Aeinteren gelten und nach der Mehrheitderselben der Schluß abgestufet wird. Der Thal - Canzler, deralle zwey Jahr Wechselsweiß aus den liieren genohmen wird,verwahret das ^rckiv des Thals, und empfangt die Briese, wel-che an den Thal-Raht oder an das Thal selbst geschrieben werden.

Aussert diesein Canzler hat auch der obere und mitlere legierein eigenen Canzler, und wird der Canzler des lersierg (On-celiiere cli 'lersiero) genannt. Nichtweniger haben jede der8^u3clre tVlo.rbe§no und l'rsons einen besondern, der den Na-men eines Canzlers derselben (Lancelliere cll Lguallra) traget,und endlich hat auch das Amt TeZlio einen, den man einenGemeinds - Canzler ( Lsncelliöre cli Lomn^unitä ) nennet. Allediese werden auf 2 . Jahr erwehlt, gemeiniglich aber nach Ver-stiessung derselbigen weiter bestähtiget. Sie haben das Recht dieGemeinden eines jeden lerricrs, 8guaclre oder Amts zusammenzu beruhen, die sodann ihre Abgeordneten mit niedrerem odereingeschränkteren! Gewalt in den Thal-Raht schicken, um dieallgemeinen Wigclegenheiten zu besorgen. Von eben diesem Thal-Raht werden auch die Vicsri erwehlt, und die drey Personenernennet, die zur Beysitzerstelle sollen vorgeschlagen werden. Diebesonderen Zusammenkünften des obern Testers werden zu 1i-rsno , des mittleren zu 8onllrio , und die übrigen zu lVIorbeZno,Iraona und leZiio gehalten. Eine jede Gemeind erwehler fer-ners alle Jahr einen Vorsteher, den man in dem obern undmittlern lerÄer Oecmo, in dem untern aber Lonlole nennet,dergleichen zu 8on6no drey sind , ein vecan der Adelichen (Oe-cano cle' diobilj) Oecsn der Handwerkern ( Oecsno cle' ^rte§-xiälii) und üecan der übrigen Geineind-Genossen (vecsno 6e'

Vieini)