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(Vicini,) und zu leglio zwey , ein adelicher und ein gemei-ner. Ihn Obligenheit ist , nebst denen ihnen zugegebenen Rä-then die Gemeindssachen zu besorgen, den Preist der Lebenswil-len zu bestimmen, Gemeindsgenossen anzunehmen, die aber vor-laüfig von den z. Bündten als Urrterthanen müssen erkennt wor-den seyn rc.
Nebst diesen Beamten, die sich die Unterthanen selbst erwäh-len , haben sie auch noch andere, welche sie Amtleuth der Gerechtig-keit (Konsole cii Oiultirig) nennen; deren der mittlere 'I'eiÄer 4 .eine jede der 8guaclre Illorbe^no und Vraona 2 . und der obereIHer, worunter auch le^lio begriffen, vier andere zehlet:Ihr Aint bestehet in Verwaltung der Waisen-Vogtheyen, An-nehmung der öffentlichen Schreibern rc. und pflegen dahero ge-meiniglich Rechtsgelehrte zu seyn. Endlich haben sie auch nocheine andere Art von Beamten, die sie 8inäici heissen, derenAmt die Einziehung der öffentlicher) Gelter, und die Besorgungder Haushaltungssachcn der Gemeinden mit sich bringet, deren8in6ici oder Seckelmeifter gibt es wieder zweyerley, Kirchen-Seckelmeifter (8incliLi cli Ltiiels) die die Einkünfte der Kirchenverwahren, und Gemeinds-Seckelmeifter (8möici cli Lommun-i-ta) die die Einnahmen der Gemeinden besorgen.
Alle diese verschiedene Arten der Unterbeamten stehen unterdenen Hochoberkeitlichen Amtsleuten und müssen auch von selbi-gen in Pflicht genehmen und beeidiget werden.
Die geistliche Gerichtbarkeit kommt im ganzen Thale einemjeweiligen Bischoffen von Lomo zu, welcher auch an verschiede-nen Orten desselben seine Statthalter (Vicanos korancos) hat.Uberhaubt ist das ganze Land in geistliche Versammlungen (Lon-breZarioni) eingetheilet. Dergleichen in dein obern lerriier undLe§Iio die von lirano, Villa , l^larro und lexlio : in demmittlern, die von Lerbeno , 8onclrio, Inlivio und l^lontaZna:und in dem untern, die von ^lorbe^no, IVaonaund ^räenno be-findlich. Es sind auch in diesem Thal Chorherren - Stifter zulNarro, lllorbeZno, 'I'alamona, 8on6rio, Irelivio, konte,leZlio, Villa und lirano, ferners ein Dornirricaner - Klosterzu HIorbeZno und ein anders daselbsten von Lapucinern, derenauch noch zu 8onc!rio und lirano zwey find, welches letztere
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