74§
Urj,
zuwohnen pflichtig , und hat iüs besonders der zweyfache Land -Naht über das Blut zu urtheilen, und zwaren bey beschlossenerThüren zu Altorff, da er dann HIaleks - Land- Naht genennt wird;dir dreyfache aber über obbemerckte wichtige Geschäfften zurathenund zuschlieffen. Es wohnen auch solchen Land - Rahts-Versank-lungen die sechs Landschreiber und Lands - Vorsprechen bey, habenaber keine Stimmen zugeben , wann aber die Stimmen gleich ein-gehen , hat der erste Landschreiber den Entscheid darüber zugeben,der Großweibel und die Läuffer aber warten selbigen ab, und habenauch das Mehr anzukünden und zu übersehen.
Die sogenannte Lands-Häupter und Beamtete, welche Sitzindem Land-Naht haben, ist der Land-Amman, so der Vorsitzund Vortrag hat, der Statthalter, Panner - Herr, Lands - Haupt-mann (da einige den Rang dem Panner - Herrn, andere aber demLands-Hauptmanu geben wollen:) zwey Lands - Fähndrich, derLands - Seckelmeister und Zeuqherr, auch die gewesene Land - Am-man , welche den Rang vordem Statthalter haben; derselbe aber inAbwesenheit des Land - Ammans, und erst wann selbiger nicht ge-genwärtig ; der älteste Land - Aman den Vortrag bat. Der Land-Amman wird zu zwey Jahren um abgewechelet, und mag der, soaus dem Amt kommt; hernach auch wieder darzu erwehlt werden.Der Statthalter behaltet solche Stell bis auf weitere Beförderungoder Tod; Pannerherr, Lands-Hauptmann und Lands-Fähnd-rtch werden Lebens-länglich, und zwaren, auch wann ein solcherzu der Land - Amman, oder anderen Stell erwehlt wird; behalten.Lands - Seckelmeister und Zeugherr aber bleiben bis auf Abände-rung zu höchsten Stellen ; auch werden von der Lands - Gemeindnoch sechs Landfchreiber, und acht Lands-Vorsprechen erwehlet,und auch der Großweibel, welcher bey allen Nähten und Gerich-ten abwartet, und es Lebens - länglich bleibet, auch noch andere vier -Weibel, da diesere vier Weibel von ihren vier unterschiedlichenDorf Gemeinden, als einer zu Stlenen, Spirtngen, Wasen undSeeltsberg erwehlt werden.
Von denen ehe - und dermahligen Häuptern finden sich folgende,und zwar von den Land - Amman,
Welche solche Stell in älteren Zeiten besessen, und in folgendendarzu erwehlt worden, auch einige darvon solche Stell einige Jahrnach einandern erhalten. Anno