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Bericht der Kommission des Nationalrathes über die Geschäftsführung des Bundesrathes und des Bundesgerichtes während des Jahres 1856, sowie über die Staatsrechnung von demselben Jahre :
(vom 11. Juni 1857)
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Bundesgericht .

Die Geschäftsführung des Bundesgerichtes gibt uns zu wenigen Be-merkungen Veranlassung. Eine Prüfung der gerichtlichen Entscheidungenliegt natürlich nicht in unserer Aufgabe, und besondere Uebelständc in derHiebei zur Anwendung kommenden Gesezgebung sind nicht zu Tage getreten;wenigstens enthält der Bericht des Bundesgerichtes in dieser Beziehungkeine besondern Wünsche und Anträge.

Bemerkenswerth ist die bedeutende Vermehrung der Expropriations-streitigkeiten während des Berichtsjahrs. Es wurden 7i1 Expropriations-prozesse auf die Tagesordnung gesetzt, 67 wirklich verhandelt, davon 34definitiv beurtheilt und 32 zu einer neuen Untersuchung zurückgewiesen. ImJahr 1856 dagegen kamen bloß 18 Expropriationsprozcffe, also 49 we-niger als 1856, vor Bundesgericht zur Verhandlung; von diesen wurden11 definitiv beurtheilt; in 7 Fällen wurde eine neue Untersuchung ange-ordnet.

Prozesse über Hcimathlosigkeit erledigte das Bundesgericht im Iaht1856 acht; im Jahr 1855 sechs.

Die Zahl der Sitzungen betrug 34 im Jahr 1856, und 21 imJahr 1855.

Auf das Jahr 1857 wurden 19 Prozesse übertragen. Im Ganzenfanden die eingegangenen Geschäfte eine verhältnißmäßig rasche Erledigung.Um so unangenehmer fällt es auf, unter den noch pendenten Prozesseneinen zu finde», der schon über fünf Jahre in den Händen des Jnstruk-tiousrichterS sich befindet; wir meinen den Prozeß gegen Baselstadt , vonwelchem der Bundesrath in seinem Geschäftsbericht auf Seite 5l bimerkt,daß derselbe auch im Laufe des Berichtsjahres sehr wenig vorgerückt sei.Am 1. März 1852 wurde die Klage eingereicht uzid am 22. Mai 1853der Schriftcnwcchscl geschlossen. Wenn nun auch allerdings der Bestellungtüchtiger Experten sich besondere Schwierigkeiten entgegenstellten, so solltees bei gehöriger Handhabung der Prozeßordnung doch möglich sein, aucheinen etwas weitläufigen Prozeß in fünf Jahren zur gerichtlichen Ver-handlung vorzubereiten. Wir stellen daher den Antrag, Sie möchtendas Bundesgericht einladen, aus beförderliche Erledigung des seit dem1. März 1852 anhängigen Prozesses gegen Baselland und Baselstadt ernstlich Bedacht zu nehmen.

Im Uebrigen beantragen wir Ihnen die Genehmigung der Geschäfts-führung des Bundesgerichts.