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Geschichte einer konstitutionellen Monarchie : oder Geschichte Frankreichs unter Louis Philipp b.i. 1830-1848 : nach den besten Werken und authentischen Aktenstücken / dargestellt von Simon Kaiser
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die ausländischen Angelegenheiten besprachen, waren nicht ruhm-reicher für das Ministerium, das bei allen Abstimmungen dieMehrheit für sich hatte und mit dieser alle begangene und erlitteneSchande deckte. Zum Unglück für selbes kamen dann in solchenkritischen Zeiten noch auswärtige Angelegenheiten hinzu, die seineVerwirrung noch vermehren halfen, so die Ereignisse in den Süd-seeinseln, von denen wir später zu berichten haben. Denn wennsich die ganze Politik Guizots auf ein eouosrt suropssu stützte, under dabei namentlich mit den Tortes Englands, die jetzt am Mini-sterium waren, liebäugelte, so waren jene Ereignisse gewöhnlichMißtöne im Konzert und nicht selten Angriffe auf England, woTories und Whigs die Beleidigungen nationaler Ehre schon mitgleich empfindsamer Natur auffaßten.

Guizot kam so durch den Drang der Ereignisse in eine höchstzweifelhafte Stellung, aus der ihm feine Energie in seinem Sy-.steme und eine wirklich musterhafte und anmaßende Beredsamkeithelfen konnte. Waren nämlich für Guizot einerseits die Toriesin England zu berücksichtigen, in deren Haltung in der Regierunger in den völkerrechtlichen Fragen eine Seite gedeckt zu habenglaubte, so war es auf der andern Seite Frankreich, dessen Staats-männer von jeher mit einer gewissen Eifersucht auf England hin-geblickt haben, und die glauben, jede, auch fast die kleinste Kon-zession an England sei eine Beleidigung der französischen Nationa-lität. Solche Fragen, in denen Guizot jetzt seine englische Politikund die französische Nationalität einander gegenüber gestellt sah,boten sich wiederum in der Kammerdebatte von 1845 an, nachdemdie daherigen Ereignisse lange vorher schon von der Presse undvom Publikum eifrig besprochen worden waren. Diese Fragenwaren: die Angelegenheit Prttchard in Tahiti, Algier, besondersder marokkanische Krieg, und das für Guizot bereits seit Langem ver-hängnißvolle Schiffuntersuchungsrecht. Diese Angelegenheiten müssenanderwärts besprochen werden; hier haben wir besonders die dadurchdem Ministerium bereitete Stellung zu betrachten. Bezeichnend fürGuizot war es, daß ihm schon in der Kammer der Pairs, die sonst