60
Erstes Hauptstück. Die Elemente des Alten.
wurde als die fremd gcbliebenen Provinzen bezeichnet. Die Bis-thümer von Toul, Metz und Verdun, Lothringen, das Elsaß und das Landvon Labour konnten frei mit dem Auslande verkehren, gemäß Uebcreinkünf-tcn, die bei der Vereinigung mit dem Reiche abgeschlossen wurden. Siehießen die ausländischen Provinzen. Endlich die Freihäfen vonBayonne, Dünkirchen, Marseille und Lorient waren von aller Abgabe be-freit. Die Folge davon war, daß eine vierfache Douanenlinie bestand.1) Zwischen den Provinzen der 3 großen Pachtkreise und den fremd geblie-benen Provinzen; 2) zwischen den sg. ausländischen Provinzen und den fran-zösischen Grenzländern; 3) zwischen den Freihäfen und dem umliegendenLande; 4) an den Meeresküsten oder Grenzen der Provinzen entlang, dienicht als ausländische bezeichnet wurden. Das Corps der Zollbeamten undWächter zählte aus diese Weise über 23,000 Mann. Ueberdies hatte es inden sremdgcbliebenen Provinzen und denen der 3 großen Pachtkreise eineMenge von einander unabhängiger Localrechte und selbst in den ausländi-schen Provinzen wurden unter dem Namen Weg -, Brücken - und Markt-gelder eine Menge den Verkehr hindernder Gebühren bezogen. Diese Hinder-nisse des Verkehrs wurden überdies noch vermehrt durch die äußerste Ver-schiedenheit von Maaß und Gewicht; diese wechselten nicht blos von Pro-vinz zu Provinz, sondern selbst von Kanton zu Kantons, von Stadt zuStadt, und es bedurfte eines eigenen, ausgedehnten Studiums, um sie allekennen zu lernen.
7. Die Steuern vonCorsica bestanden in einer Lieferung vonFrüchten, einer Abgabe vom Micthzins der Häuser, Zollgesällen, einer Salz-steuer, in Controlegebühren, im Stempelpapier — das nicht in allen Pro-vinzen eingeführt war, in Abgaben vom Fischfang und einigen Octroi's.Die übrigen in Frankreich geforderten Steuern waren unbekannt.
8. SteuerbeiträgcderGeistlichkeit. Diese zerfiel in Bezugaus das Finanzwesen in einen sg. französischen und ausländischen Klerus.Letzterer war der von Artois, Flandern, Hainault, Cambrai, der Frcigraf-schaft, vom Elsaß, von Lothringen, den 3 Bisthümern, dem Fürstenthumcvon Orange und Rossillon; als französischer Klerus wurde die Geistlichkeitder übrigen Provinzen bezeichnet. In Flandern, Artois, Hainault und demGebiete von Cambrai half der Klerus wie der Adel alle den Provinzen auf-gelegten Steuern tragen; der vom Elsaß, Lothringen, den 3 Bisthümern, von
1) Kantone — Untcrabtheilungen der Provinzen, wie heutzutage der Departemente.