daran erinnert, daß wir uns auf dem Festlande befinden.Eine Barke voll Polizeibcaniteter kam an Bord und fordertedie Pässe ab. Die Passagiere hatten überdieß noch mündlichanzugeben: wohin fie steh in Belgien begeben wollten, wielang ihr Aufenthalt im Lande dauren sollte, was Zweckund Absicht ihrer Reise sei und andere dergleichen wichtigenDinge mehr. Natürlich heimelte mich der belgisch-polizeilicheEmpfang gewaltig an und er versetzte mich zurück ins liebedeutsche Vaterland, das, wie man täglich steht und selbsterfährt, in vollem Maaß das Glück genießt, von einer Machtgeschützt zu sein, die ArguSaugen hat, der Nichts entgeht,die Alles weiß und wissen will, die an jedem Abend in jedemDorfe steh sagen läßt: wie jeder angekommene Gast fich nenne;waS sein Beruf, sein Alter sei; woher er komme, wohin ergehe; was er zu thun und lassen im Begriffe stehe. Anmanchen Orten muß überdieß der Fremde noch der Polizeiberichten: zu welchem Glauben er gehöre; ob er lutherisch,reformirt, ob er katholisch, Jude oder Türke sei.
Du armes England, du bist noch weit zurück; du kennstso wenig als die Türken den ungeheuren Nutzen einer Frem-denpolizei. Ganz ungehindert läßt du die Leute kommen,gehen und machen, waS fie wollen. ES ist dir einerlei, obeiner Schwarz, der andere Weiß sich nenne, ob er bei dirGeschäfte treibe, Vergnügen suche, ob kurze oder lange Zeitder Reisende an diesem oder jenem Ort verweile. Thut ernur Nichts, was dem Gesetz zuwider ist, so hat ihm Nie-mand etwas abzufragen und geht er frei und ganz nacheigenem Belieben im Lande hin und her, gleichgültig ob erBrite oder Fremder sei.
WaS muß ein deutscher Polizeimaun von einer solchen