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Name des Direktoriums aber und der Direktoren sei demVolke verhaßt geworden. Dieser Ansicht pflichteten auchMittclholzer und Genhard, Reding, Bay und von Fluch bei.Endlich wurde der Beschluß dcS großen Rathes angenommen,vermöge dessen ein VollziehungSauSschuß von 7 Mitgliedernbis zur Einführung einer neuen Verfassung eingesetzt werdensollte, "s) Noch denselben Abend besetzten die Räthe diesenAuöschuß in den Personen des ExdirektorS Glayre, desExdirektorS Dolder, dcS ExdirektorS Savary, des gewesenenSeckelmcisterS Frisching, des Alt-Ammanns Müller, von Zug,deS Bürgers Gschwend, Präsidenten des KantonSgerichtSSentiS und des ehemaligen Finanzministers FinSler.^)Mit dieser Einsetzung des VollziehungöauSschusseS, einemwesentlichen Eingriffe in die erste in Aarau beschworencVerfassung und einer wesentlichen Abänderung deö die obersteStaatsverwaltung leitenden Personals tritt ein ganz neuerund höchst wichtiger Abschnitt im Leben deS helvetischenGemeinwesens ein. Bevor wir aber die Schilderung desselbenin einem folgenden Buche beginnen, wird eS an der Stellesein, einen letzten Rückblick auf die Verwaltung deö Direk-toriums, seit der Verlegung des Regierungssitzes nach Bern,zu werfen.
Sechzehntes Kapitel.
Innere Verhältnisse des Gemeinwesens seit der t>erlegn»g des Regierungs-sitze» nach Seen, Ende Mais I7SS, bis z»m Sturze des Direktoriums um7. Jänner 18V0.
In den eigentlichen verfassungsmäßigen Gang des Ge-meinwesens hatte bis jetzt kein Eingriff stattgefunden; blosdaß nach Besetzung eines Theils deS helvetischen Gebietesdie daher kommenden Mitglieder der obersten Behörden/welche verfassungSgemäß ihren AuStritt nehmen sollten, nicht